Mitglied inaktiv
Hallo, wie ich gelesen hab darf eine Angestellte wenn sie die 3 Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen will nicht gekündigt werden. Wie aber ist es bei Beamtenanwärtern? Es besteht ja keine Verpflichtung, verbeamtet zu werden wenn man noch in den 2 Jahren Probezeit ist. Kann man dann rausgeworfen werden? Oder wenn man noch in der Ausbildung steckt... kann man dann wegen des Kinds rausgworfen werden während kinderlose in die Probezeit aufgenommen werden? Dann müßte ich meinen Kinderwunsch verschieben bis ich wenigstens 36 bin! Bin jetzt 29 und wollte nicht wirklich so alt sein beim ersten Kind... Da ich seit 3 Jahren arbeitslos bin (und mich auf Beamtenlaufbahn beworben habe) trotz 1er Examensnote im Studium will ich auf keinen Fall mehr ein Risiko eingehen, was einen Job betrifft auch wenn das bedeutet daß ich kinderlos sterben werde.
Hallo Elpha, so ganz verstehe ich Deinen Ausbildungsweg nicht. Ich kenne nur ähnliche Fälle von angehenden Lehrerinnen. Wenn sie im Referendariat waren, konnten sie aussetzen (Elternzeit) und dann ungefähr dort wieder einsetzen, wo sie aufgehört haben. Um eine feste Leherstelle mussten sie sich dann bewerben wie jeder andere auch. Wenn sie eine "feste" Lehrerstelle hatten, aber noch im Beamtenverhältnis auf Probe (oder so ähnlich) waren und in der Zeit Elternzeit nahmen, haben sich die 2 Jahre (ist glaub ich auch noch abhängig von der Examensnote) dann entsprechend verlängert, aber rausgeschmissen werden kann man deshalb nicht und verbeamtet wird man, wie alle anderen zu der Zeit auch, es sei denn, das entsprechende Bundesland entscheidet sich, den Beamtenstatus abzuschaffen, da gibt es ja immer mal Diskussionen. Anders ist es, wenn Du als Angestellte irgendwo arbeitest. Wenn Du eine Ausbildung machst, musst Du Dich danach ganz normal bewerben, hast durch Elternzeit keine anderen Ansprüche als andere auch. Nur wenn Deine Ausbildung nicht abgeschlossen ist, hast Du das recht, nach der Elternzeit Deine Ausbildung abzuschließen, weil Du das Recht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach der Ausbildung hast. Hast Du aber, in welchem Arbeitsverhältnis einen befristetetn Vertrag und läuft der während der Elternzeit aus, ist es eben vorbei mit diesem Arbeitsplatz und es steht Dir und Deinem Arbeitgeber frei, um eine Verlängerung zu verhandeln. Wenn Du allerdings in einem Angestelltenverhältnis stehst und in der Probezeit schwanger wirst, dann ist die Probezeit automatisch vorbei und Du hast einen Kündigungsschutz. Nun musst Du aber aufpassen, wie das in Deinem Vertrag formuliert ist, ob die Probezeit als befristetes Anstellungsverhältnis formuliert ist oder ob es einen automatischen Übergang gibt. Im ersten Fall kann der Arbeitgeber dann nach dem Ende der Zeit, die vorher mal die Probezeit war, den Vertrag auslaufen lassen. Aber vielleicht schreibst Du nochmal konkreter, was Du studiert hast und auf welche Laufbahn Du Dich bewerben willst, dann können Dir hier bestimmt einige besser helfen. Viele Grüße, Sabine (Ach ja, vielleicht verbesserst Du ja Deine beruflichen Chancen, wenn es dann soweit ist, indem Du gar nicht 3 Jahre aussetzt, hier findest Du viele Lösungsmodelle für Baby und Job...)
Hallo! Das einzige Problem, was ich mir vorstellen könnte, ist eine Schwangerschaft während der Ausbildung! Denn nach den Beamtenvorschriften endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf (in dem Du Dich während der Ausbildung befindest) mit dem Bestehen oder endgültigen Nicht-Bestehen der Abschlußprüfung. Hast Du bestanden, dann erfolgt vom Dienstherren im Anschluß im Regelfall die Neu-Ernennung zum Beamten auf Probe zur Anstellung. Anspruch auf diese Ernennung besteht nicht! Sie wird im Regelfall aber immer ausgesprochen (sonst hätte sich der Dienstherr auch die immensen Kosten für die Ausbildung sparen können). Wenn Du erstmal "auf Probe z.A." bist, dann kann nicht mehr allzuviel passieren, meines Wissens. Klar, die besten Voraussetzungen hast Du nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit (Wegfall z.A.), aber ich habe noch nie mitbekommen, dass Kolleginnen nicht mehr in den Dienst zurückgekommen sind (wobei die gleiche Stelle meist utopisch ist, frau bekommt im Regelfall eine gleichwertige angeboten). Für Näheres müsste ich mich jetzt auch erst wieder einlesen. Ich rufe meist lieber unsere Personalrätin an ;-) Da gehts schneller mit den Auskünften! Drücke Dir die Daumen, dass es mit der Beamtenlaufbahn überhaupt klappt, zumal viele Behörden totalen Einstellungsstopp verhängt haben, weil das Berufsbeamtentum langsam, aber sicher, abgeschafft werden soll! Sag mal, was draus geworden ist! Und vor allem, welche Laufbahn Du einschlagen willst! LG, dieElle
ich habe Biologie studiert und danach keine Stelle gefunden weil die "freien" Stellen immer schon im voraus vergeben sind und nur noch pro forma ausgeschrieben werden. Nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit habe ich nun genug davon es in meinem Beruf zu probieren (habe in den 3 Jahren nichts als Absagen bekommen trotz Gleichstellung). Also habe ich mich auf eine Beamtenlaufbahn in der Bundeswehrverwaltung beworben und oh Wunder sogar eine Einladung zum Einstellungstest bekommen und diesen sogar ganz gut bewältigt wie ich hoffe. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. Falls ich diese Stelle bekomme, wären das wieder 3 Jahre Ausbildung, dann 2 Jahre Probezeit und dann eventuell eine Verbeamtung darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Ich könnte also nach der probezeit rausgeworfen werden und ich will dieses Risiko nicht noch dadurch erhöhen, daß ich innerhalb dieser Zeit mit Elternzeit ankomme. Aber andererseits will ich auch nicht warten bis ich 36 bin mit dem Kinderkriegen. Ich könnte mir vorstellen daß die dann sagen "die hat schon in der Probezeit Elternzeit genommen, die wollen wir nicht"... wobei ich am liebsten gar nicht aufhören würde zu arbeiten sondern das Kind dann mitnehmen oder zumindest Teilzeit weiterarbeiten. Scheint irgendwie total verfahren... ich dachte es werden mehr Kinder gebraucht in diesem Land warum ist das alles dann so verfucht schwierig?
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