hurraeinszwei
Huhu, Ich habe die Frage zwar schon Frau Bader gestellt, aber vielleicht wisst ihr das auch. ich werde rückwirkend für den 1.4. auf 200 Euro Basis eingestellt. Ich bin derzeit schwanger und bislang ohne eigenes Einkommen, demnach wäre ich ab dem 23.4. im Mutterschutz. Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich dann noch arbeiten darf, obwohl es um sehr wenige Stunden im Heimarbeit handelt. Ich weiß noch von meiner letzten Vollzeitstelle, die schon einige Jahre her ist, dass ich Mutterschaftsgeld erhalten und nicht mehr gearbeitet habe. Aber da ich mit den 200 Euro weiterhin über meinen Mann familienversichert sein werde, frage ich mich ob und wann das der Krankenkasse mitgeteilt wird und die Schutzfristen greifen. Ich hoffe, es wird klar, was meine Fragen sind. Viele Grüße
Die Schutzfrist VOR der Geburt ist freiwillig. Nach der Geburt muss als Angestellter eingehalten werden. VG
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