Mitglied inaktiv
hallo, ich bin bis 11.10.05 im Erziehungsurlaub. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist am 06.12.05. bedeutet das, daß ich vom 12.10. ab ca. 14 tage wieder arbeiten gehe, weil ich 6 wochen vor dem ET wieder in Mutterschutz gehe? bekomme ich dann wieder mutterschaftsgeld und erziehungsgeld und verlängert sich mein erziehungsurlaub wieder um 3 jahre? wenn ich kündigen würde, würde ich dann arbeitslosengeld beziehen? vielen dank, nicole
Hallo, es kann gut sein, dass Dein Arbeitgeber diese 14 Tage verlagen kann, dass Du arbeiten kommen musst. Am Besten rede mit deinem Chef, denke Ihr werdet Euch da einig.... Wenn Du nun kündigst, hast Du Sperre beim Arbeitsamt f. ein paar Wochen.. Du hast wieder Anspruch auf Erziehungsurlaub 3 Jahre...Mutterschaftsgeld müsstest Du auch kriegen, frag bei der Krankenkasse nach. P.S. Wenn Du die 14 Tage arbeiten musst, lass dich einfach krankschreiben. Man darf Dich ja eh nicht kündigen während der Schwangerschaft!!! Gruss Bianca
Ja der Arbeitgeber hat Anspruch auf die 14 Tage, aber das wird wohl auch nicht in seinem Interesse liegen :-) Du kannst dich mit ihm ja z. B. auf 14 Tage unbezahlten Urlaub einigen. LG Nini
Hi, Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du nur, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Also nicht kündigen! Geld von der KK (13 Euro/Tag) bekommst du dann auf jeden Fall. Geld vom AG bekommt man nur, wenn man nach der alten Elternzeit / vor dem neuen Mutterschutz mind. einen Tag arbeitet. Mit unbezahltem Urlaub wäre ich vorsichtig. Vielleicht ist der AG dann nicht mehr verpflichtet zu zahlen. Frage bei der KK nach. Ciao Anja
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