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Schulden vom Ehemann

Schulden vom Ehemann

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Hallo, gestern hatten wir die Diskusion, ob die Schulden des Ehemannes auch die Schulden der Frau werden? Soll heißen, bekommt die Ehefrau die Schulden nach dem Tot ihres Mannes aufgedrückt, oder schaun die Gläubiger in die Röhre. Ehevertrag oder sonstige Notarielle Abmachungen gibt es nicht (ehelicher Zugewinn war das wohl :-) ) Wisst ihr da drüber Bescheid, denn 3 Frauen 4 Möglichkeiten... :-) Danke schonmal H-s


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Hallo, wenn kein Ehevertrag oder ähnliches besteht, bekommt die Frau die Schulden vom Mann aufgedrückt. Das war daher so sicher, da die Frau meines Vaters vor knapp 3 Jahren gestorben ist und sie ganz viele Schulden gemacht hat, zur Lebzeiten. Und jetzt muss er sie abbezahlen. Also lieber Ehevertrag machen. Gruß Jessy3502


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Nach meiner Ansicht hat das mehr mit Erbrecht zu tun als mit einem Ehevertrag. Will die Ehefrau keine Schulden von ihrem Mann erben, muss sie das Erbe ausschlagen. Damit verzichtet sie natürlich auch auf eventuell vorhandene Vermögenswerte, die zur Erbmasse gehören.


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Genau über das Erbe informieren - oft sind Kredite auch über Risikolebensversicherungen abgedeckt - die zahlen eigentlich fast immer außer bei Freitod oder ähnliches - also alle Akten raussuchen und gründlich lesen und sich dann kompetente Hilfe suchen.


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Grundsätzlich erben die Erben üpositive und auchnagtive Vermögensbestandteile. Sollten also die Schulden überwiegen, schlagen viele Erben (darunter ja auch Ehefrauen) das WErbe aus. Damiot gehört ihnen aber dann gar nicht. Es gibt noch so eine Sonderform der ASusschlagun, aber die kommt mir gerade nicht in den Sinn wie das läuft.... Viele Grüße Désirée


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Ja, soweit ist das alles richtig. In der "Normalehe" (Zugewinngemeinschaft) ist jeder selbts für seine Schulden zuständig. Der jeweilige Ehepartner haftet (z.B. bei einer Scheidung) nicht für die Schulden des anderen. Stirbt ein Ehepartner erbt der andere mindestens den Pflichtteil. Natürlich ist es sinnvoll das Erbe auszuschlegen, wenn die Schulden das vermögen übersteigen. Der Haken ist nur, dass man innerhalb einer Frist sagen muss, ob man das Erbe antritt oder nicht und zwar ohne dass vorher die Vermögenssituation geklärt ist. Man sollte sich also möglichts schnell einen Überblick verschaffen (als Ehefrau/mann geht das ja einfacher als bei einem Onkel oder der Grossmutter), wie die Finanzen des Verstorbenen aussahen. Vor Überraschungen ist man dann aber trotzdem nicht gefeit - muss ja nicht sein, dass man/frau einen Darlehensvertrag auch findet, wenn er z.B. irgendwo verstecht liegt, verschlampt oder weggeorfen wurde usw.


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heisst das Schluesselwort- man erbt komplett oder gar nicht. Und natuerlich gehoeren jedem seine Schulden selber- solange man lebt- aber nach dem Tod gehen auch Schulden in di Erbmasse ein.Man kann nicht das vermoegen annehmen und die Schulden ausschlagen- man muss das ganz oder gar nicht annehmen. Man kann aber die Nachlasshaftung auf den Umfang der Erbschaft beschraenken.Das ist ganz sinnvoll in zweigfelhaften faellen, wo man nicht wiess, ob man zugreifen soll oder nicht.denn oft tauchen vermoegenspositionen ja erst nach und nach auf- wie die uralte Lbeensversicherung, Bausparguthaben etc.pp. Von daher: weiss sie gnau, dass ihr Mann mehr verbindlichkeiten als Vermoegen hatte, dann soll sie ausschlagen. Das macht auch die wnigste arbeit. ist sie sich nicht sicher, ob nach abzug der Schulen was uebrig bleibt oder hat keine konkreten Vorstellungen vom den finanziellen verhaeltnissen des Mannes, soll sie annehmen, und ihre Haftung auf den Umfang des Erbes beschraenken. Damit stellt sie sicher, dass sie durch die Erbschgaft keinen finanziellen schaden erleiset und ggf. sogar geld rauskriegt. Ist aber mit etwas rabeit verbunden. aber so wuerd ich es machen- das ist das sicherste. Kann sie am AG erfragen. Benedikte