Mitglied inaktiv
Hallo! bin jetzt 14.ssw. Und ich habe es noch nicht an meiner Arbeit gesagt Haben es erst in der 13.ssw der Familie und allen erzählt und seitdem hatte ich Urlaub.Eigentlich wollte ich es nun jetzt meinem Arbeitgeber sagen.Ich arbeite in einer Orthopädischen Klinik. Nun hat eben meine die Vertretung meiner Chefin angerufen und gefragt ob ich morgen und Freitag auf der Querschnittstation arbeiten kann.Hab natürlich erstmal zugesagt.Ich arbeite dort sehr gern.Und nun mache ich mir nen Kopf. Rufe ich da nochmal an und sage,dass ich schwanger bin oder erst nächste Woche? Ich würde es gern sagen,weil ich morgen halt auch in Isolierte Zimmer gehen müsste.Da amche ich mir schon ein bisschen nen Kopf. Andererseits würde ich es auch gern noch verschweigen,weil ich nicht weiss,ob ich dann überhaupt auf diese Station dürfe.denn dort arbeitet man körperlich schon schwerer als sonst,da es ja querschnittgelähmte patienten sind.und ich glaube mit dem duschen der patienten war auch irgedwas,darf man das noch? was würdet ihr machen?ich würde gern da arbeiten.sag ich´s nun oder nicht? manno... liebe grüße sarah
Hi Sarah! Wenn Du schwanger bist, und das dem Arbeitgeber nicht mitteilst (und meines Wissen eigentlich bei evtl. gefährdender Arbeit sogar sofort - was ich auch nicht gemacht habe!), bist Du wahrscheinlich nicht versichert, wenn etwas passiert. Zumindest nach der 12. SSW würde ich es deshalb auf jeden Fall mitteilen! Ciao Regina
Schon allein aus versicherungstechnischen Gründen und stell dir vor, es passierte wirklich was, weil du genau die Arbeit nicht mehr machen darfst... LG
das Mutterschutzgesetz besagt, dass du den Arbeitgeber unverzüglich nachdem dir ein FA die SS bestätigt hat informieren mußt und ihm auch den voraussichtlichen ET mitteilen mußt. Wie soll denn dein AG deinen Muschu einhalten, wenn du ihn nicht informierst??? Gruß Ute
Dergleichen besagt das Mutterschutzgesetz in keinster Weise! Die Mitteilung einer Schwangerschaft fällt unter die Regelungen des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Wann und wem frau ihre Schwangerschaft mitteilt ist einzig und allein ihr überlassen! Allerdings ist es natürlich nur dann möglich durch die Regelungen des MuSchuG geschützt zu werden bzw. sie zu beanspruchen, wenn frau dem Ag ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat. Ich würde es an deiner Stelle - wo es sich ja nicht nur um einen leichten Bürojob handelt - unbedingt tun. Schon im Interesse deines Babys -gerade weil du in deinem Arbeistumfeld stärkeren Risiken ausgesetzt bist als andere Schwangere. Mutterwerden und -sein hat auch etwas mit Verantwortung für ein weiteres Leben zu tun. Die Schwangerschaft gibt Gelegenheit, sich dieser wachsenden Verantwortung bewusst zu werden und entsprechend zu handeln. Auch in Zukunft werden (zumindest zeit- und phasenweise) die Interessen deines Kindes an erster Stelle stehen und deine (wie hier konkret "Ich arbeite aber so gerne auf dieser Station") dahinter zurücktreten müssen. Letztlich kannst aber nur du selbst entscheiden, was du dir zumuten kannst und willst und welche Risiken du bereit bist einzugehen. Viel gutes Bauchgefühl - im doppleten Sinne :o) - bei der Entscheidungsfindung wünscht junima
Für die, die es ganz genau nehmen: §5, Abs 1 MuSchuG sagt "Werdende Mütter SOLLEN dem AG ihre SS....mitteilen, sobald ihnen ihr Zusatnd bekannt ist" Das ist eine vom Gesetzgeber bewusst weich gewählte Formulierung und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens ist hier absichtlich der Begriff "SOLLEN" und nicht etwa "MÜSSEN" benutzt worden. "Sollen" hat eher einen Aufforderungs- und Empfehlungscharakter, "Müssen" wäre verpflichtend. Verpflichtend kann der Gesezgeber dies aber nicht festlegen, weil das, wie schon gesagt, mit dem Persönlichkeits- und Datenschutz kollidieren würde. Der zweite "weiche" Aspekt ist die Formulierung "sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist". Niemand kann beurteilen oder gar mit Sicherheit behaupten, ab wann einer Frau ihre SS bekannt war. Selbst wenn der Arzt eine SS festgestellt hat, fällt das erstens unter die ärztliche Schweigepflicht und muss zweitens von der Frau ja nicht akzeptiert/angenommen werden (Es gibt reichlich Beispiele verdrängter Schwangerschaften). Praktisch ist also auch einer Frau in der 40. Woche mit Riesenbauch nicht nachzuweisen, dass ihr ihre Schwangerschaft bekannt ist, wenn sie das Gegenteil behauptet. Es gibt zur Auslegung des §5 MuSchG Komnmentare und Erläuterungen sowie Urteile en masse. Praktisch gibt es keine Mitteilungspflicht - darüber besteht unter Juristen Konsens, auch wenn der Paragraph "Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis" heisst.
Du solltest es aber doch bald sagen, schon des Babys wegen. Aber es spricht vermutlich nichts dagegen, es nächste Woche erst zu sagen, wenn Du die Tage auf der Querschnittstation noch machen möchtset. Du kannst am besten beurteilen, wie schwer die Arbeit ist. Ich muss selbst immer wieder schmunzeln über die Vorschriften, denn eine Mutter, die das zweite oder dritte Mal schwanger ist, verstößt permanent gegen das Mutterschutzgesetz und die Auflagen, wenn sie denn einen Arbeitgeber hätte, dem sie das anlasten könnte. Gruß und viel Spaß bei der Arbeit Tina
Danke für eure antworten! Ich habe dann heute doch noch angerufen, und werde morgen anch dem frühdienst nochmal hingehen um meine bescheinigung vom frauenarzt abzugeben. @tinai: ja,das stimmt wohl :-) ich bin das dritte mal schwanger und ich "arbeite" zuhause wirklich noch mehr als and er arbeit,da ich auch die kleine oft tragen muss... Danke nochmal für all eure antworten!
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