Mitglied inaktiv
Hallo, meine Elternzeit endet am 30.12.2008 -- dann habe ich 1 Jahr genommen. Geplant war, in Teilzeit zurückzugehen. Vor meiner Elternzeit war ich auf Reisebasis in England eingesetzt (mein Mann arbeitet hier als Entsendeter, gleicher Arbeitgeber, mehrere Tausend Mitarbeiter). D.h. ich war auf einer deutschen Kostenstelle, habe aber die ganze Zeit in England gearbeitet. Nun bekomme ich von meinem Arbeitgeber zu hören, daß ich bei Rückkehr nur Anspruch auf einen Job in Deutschland hätte. Das hilft mir natürlich nicht weiter, weil mein Mann noch hier in England eingesetzt ist. Muß ich das so akzeptieren und meine Elternzeit damit zwangsweise verlängern? Oder kann ich verlangen daß ich einen Job am gleichen Ort wie vorher bekomme? Vielen Dank für Euren Rat, bin echt frustriert.
Das hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort steht, dass Du auch in Deutschland eingesetzt werden kannst, dann wirst Du das wohl hinnehmen müssen. Du hast nur Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, nicht auf dieselbe Stelle. Übrigens kann es auch Probleme mit der Verlängerung der Elternzeit geben. Da Du ursprünglich weniger als 2 Jahre genommen hast, muss der AG einer Verlängerung zustimmen.
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