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@ personaler und fachkundige

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doreen_fynn

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hallo, eine für uns sehr wichtige frage: mein mann, bisher ungekündigtes arbeitsverhältnis, könnte am 1.4. eine andere super stelle antreten. problem: gesetzliche kündigungsfrist greift ja - also 4 wochen? gibt es einen weg, eher aus dem bisherigen rauszukommen? zum hintergrund: firma will gesamte abteilung meines mannes outsourcen und ab herbst würde er damit auf der straße stehen. ich hoffe, ihr versteht mich. lg und danke schon einmal doreen


Pamo

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Wenn der AG einverstanden ist, dann kann der Arbeitsvertrag auch vor Ablauf der Kuendigungsfrist beendet werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Firma grundsaetzlich nichts dagegen haben wird, weil sie ihre Angestellten sowieso entlassen will und sich freuen sollte, wenn einer woanders unterkommt anstatt in der Arbeitslosigkeit zu landen. Ich wuerde ganz freundlich und professionell zur Personalabteilung gehen und um Zustimmung zum Aufhebungsvertrag bitten. Falls man dort unkooperativ ist, gibt es immer Wege den AG dazu zu bringen einen zu kuendigen. Massnahmen hierzu sind bspw. - dumme Fehler machen - zu spaet kommen - viel krank sein - sich verrueckt benehmen - lass der Phantasie freien Lauf, es sollte aber niemals etwas Gesetzeswidriges sein. Waere aber schade, wenn es soweit kaeme.


Trini

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Einziger Nachteil - man verliert i.d.R. den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr. Aber, wenn die FA. die Abteilung eh outsorcen will, sehe ich da kein Problem. Auf eine fristlose Entlassung hinzuwirken, halte ich für sehr unklug. Das steht doch dann im Lebenslauf!! Trini


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von Trini

hallo, ich danke euch. eine fristlose kündigung kommt nicht in frage, denn er arbeitet dort seit 10 jahren und hat sich nix zu schulden kommen lassen und möchte ein reines arbeitszeugnis. er versucht heute mit der verantwortlichen zu reden, wegen einen aufhebungsvertrag. allerdings ist da das problem, dass zum 1.4. auch noch der ganze vorstand wechselt und er ja zum 1.4. gehen will. ich hoffe jetzt nur, dass der alte (dazu zählt auch die verantwortliche dame) noch solche entscheidungen trifft. denn es werden natürlich leute gebraucht, die der firma, die das dann übernimmt, alles übergibt - und er hat bereiche, mit denen nur er sich auskennt. wenn alles ganz dumm läuft, versucht er mit dem neuen arbeitgeber zu reden, ob er am 15.4. anfangen kann. wobei er die woche nach ostern urlaub hat ist schon doof alles. ich danke euch noch mal lg doreen


Trini

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

zum 1.5. zu wechseln. Der neue AG sollte das mit der Geschäftsübergabe und Kündigungsfrist verstehen. Ich quetsche die Daumen. Trini


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von Trini

huhu, also die alte geschäftsführung hat ihr ok gegeben für einen aufhebungsvertrag, die neue kann erst am montag gefragt werden. das hoffen geht weiter .... ich danke euch


monik

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Du schreibst, dass dein Mann seit 10 Jahren in der Firma arbeitet. Wie kommst du dann auf 4 Wochen Kündigungsfrist? " Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, Aber mit Personalabteilung / Chef kann man sicherlich reden- in diesem Fall. Gruß Monik


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von monik

mein mann möchte aber raus aus dem arbeitsverhältnis. daher gilt da die gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen, weil im vertrag nichts weiter festgelegt ist. sein arbeitgeber meint, evt geht es bis herbst weiter, aber genauer wird der nicht, daher hat sich mein mann schon neu beworben. lg doreen


sibs1

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Antwort auf Beitrag von monik

Hallo, da steht, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt. Der Arbeitnehmer hat laut BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, außer im Arbeitsvertrag wurde es anders geregelt. LG Sibs