Mitglied inaktiv
Huhu, ist jemand von euch im öffentlichen Dienst? Ich hab heute erfahren, daß wenn ich über ein Jahr Elternzeit nehme, ich keinen Anspuch mir auf meinen Dienstort habe, d.h. das ich im ganzen Budensland eingesetzt werden kann! Für ne TZ-Stelle!! Ich könnt kö***, wusste das nicht und hab 2 Jahre Elternzeit! Wie war das bei euch? LG Lucy
Hallo Lucy, ja - ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Allerdings ist das mit der Versetzung wohl auch Abhängig vom Arbeitgeber. Ich bin bei einer kommunalen Verwaltung angestellt - und mich können sie definitiv nur innerhalb des Kreisgebietes versetzen. Bist Du denn bei einer Landesbehörde oder was machst Du??? Liebe Grüsse Daniela
Hallo, mein arbeitet bei einem städt. Betrieb und ihm wurde damals gesagt, er hätte keinen Anspruch darauf wieder an seinen arbeitsplatz zu kommen sondern nur darauf bei gleicher Bezahlung innerhalb des Betriebes zu bleiben. Er ist Tischler und hätte (theoretisch) der bestbezahlte Straßenkehrer werden können. Er ist dann natürlich nicht zu Hause geblieben. Gruß Ute
Hallo Daniela, ich bin bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt), ich wusste zwar das ich meine alte Stelle nicht wieder bekomme, weil ich ja TZ arbeiten will...aber ich wusste nicht, daß ich im ganzen Budensland (Hessen) eingesetzt werden kann. In meinem alten Dienstort haben sie definitiv keine Stelle für mich (meine Erziehungszeit endet im Sommer), so das ich entweder mich versetzten lassen muss, oder das 3. Jahr noch nehmen muss. Hab jetzt noch mal mit dem Personalrat geredet, die wollen sich für mich einsetzen! Danke und LG Lucy
...und einigen kolleginnen geht es derzeit ähnlich- die meisten, die jetzt in diesem jahr in muschu gehen, nehmen aus angst vor verlust der alten stelle nur 1 jahr elternzeit, das andere der partner. es geht auch gar nicht anders- vor allem nicht bei uns in der leiste- dank eLeisA haben wir dort ohnehin ab 010108 6 planstellen weniger. gibt es bei dir nicht die möglichkeit, die die arge zu wechseln? gruß, maike
bei uns kann man nur im agenturbezirk versetzt werden- und das auch nur, wenn der vertrag nach neuem tarifrecht bereits unterschrieben ist (überleitung). das kann bei dir ja eigentlich gar nicht der fall sein?
Huhu...das ist ja schön, noch jemand von der BA;-) Ich hab von 97-00 die Ausbildung gemacht und bin dann in 2000 übernommen worden. Mein Sohn ist im April 05 geboren (wird nächsten Monat zwei**FREU**) In der Arge "geht nichts mehr" (laut Personalabteilung), aber das würd ich auch machen. Ich will/muss unbedingt wieder arbeiten, ich würd sogar in die Regi gehen...(natürlich mit der selbens Vergütung;-)) LG Lucy Ps.: Eine Kollegin von mir geht morgen in den Muschu und war total geschockt, als ich ihr das erzählt habe. Sie wusste das auch nicht und wollte eigentlich 2 Jahre nehmen!
was steht denn in deinem vertrag zum dienstort? bei mir steht explizit der agenturbezirk drin, also maximal 60 km fahrtweg in meinem fall... aber ich arbeite vollzeit, das ist dann ja nochmal etwas anderes. ach ja..ich bin seit zwei jahren befristet bei der ba ( in der EZ). ende des jahres läuft mein vertrag dann aus. bei uns ist in der arge extremer personalbedarf, so unterschiedlich scheint das regional zu sein. allerdings sind die meisten stellen in der AV, da siehts mit teilzeit ja auch nicht besonders gut aus. ich drücke dir die daumen, dass du eine akzeptable lösung findest. kannst dann ja mal berichten. gruß!
Hallo, ich kenne jetzt nicht die genaue Gesetzesgrundlage, aber meines Wissens nach ist das so, dass man wirklich nur 1 Jahr Anspruch auf genau die Stelle hat, die man vorher hatte. Ansonsten kann man irgendwo eingesetzt werden. Da ich bei einer Kommune bin, wäre das zwar alles im selben Ort, aber ich wollte meine Stelle unbedingt behalten und habe gar keine Elternzeit genommen. LG Stephanie
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