Mitglied inaktiv
Die neue Kindergeldregelung (60% vom letzten Gehalt) betrifft ja alle werdenden Mamis ab 2007 nun frage ich mich wie das ist wenn ich ab 2007 wieder schwanger werde (bin im Mutterschutz). Wird mir dann das letzte Gehalt angerechnet oder bekommme ich den Mindestsatz? Hoffe es kann mir jemand folgen :)
Du meinst doch sicher Elterngeld, dass es 67% vom durchschnittlichen Nettoeinkommens gibt?
Falsch - beim Kindergeld ändert sich nix. Es gibt für Kinder die nachdem 01.01.2007 geboren werden 67 % (vom alten Gehalt) für 12 Monate als Elterngeld. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld. Berechnungsgrundlagen siehe http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76670.html - grundsätzlich soll aber jeder min. 300 € bekommen - allerdings nur für 12 Monate bzw. 14 Monate wenn der Papa auch zwei Monate zuhause bleibt und sich um die Betrreung kümmert.
Sorry natürlich meinte ich Elterngeld, mensch was bin ich für ein dummerle, hab mich blöd ausgedrückt. meine frage ist aber ob ich die 67% von meinem letzten Gehalt bekommen würde wenn ich während meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde.... Gruß
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=75484.html
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