Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben! Habe ein dringendes Anliegen an Euch!! Werde auch im Dezember-Forum und im SWN-Forum posten, brauche dringend jemand, der sich damit auskennt. Also bei mir im Job (private Kinderbetreuungsinitiative) geht es allgemein um neue Verträge. Der AG ist spät dran, aber es wird jetzt erst in den TVÖD, bzw. in den TVÜ übergeleitet. So, beziehe seit einiger Zeit eine Gehaltserhöhung und bekomme anscheind dann noch eine Zulage, weil ich schon länger dabei bin (tariflich). (125 + 80,80 €). Bin ab Freitag im Mutterschutz und dann für mind. 1 Jahr in Elternzeit. In meinem neuen Vertrag steht ab Oktober 2007 (wohl noch mal ein Stichtag wegen dem TVÖD) nix mehr von den zusätzlichen Zahlungen. Der Personalmensch sagte mir, ich müsse neu verhandeln, wenn ich wieder zurück komme (Personalmenschen wechseln, Eltern AG sind und Kinder wechseln etc.). Weil ich schon angekündigt hab, daß ich dann nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Meine Fragen: Kennt sich jemand mit TVÖD etc. aus?? Muß man echt nochmal neu verhandeln über Zusatzzahlungen?? Muß man auch einen neuen Vertrag und die Bezahlung aushandeln, wenn man nach der Elternzeit Teilzeit arbeitet?? Hab übrigens noch net unterschrieben. Blick grad überhaupt net durch und hab das Gefühl, das mir durch die Babypause Nachteile entstehen (im Job natürlich). Wer kann mir helfen?? Danke Euch!!! Liebe Grüße Alex
Habe dir im Hauptforum geantwortet.
Kenne mich zwar im TVÖD nicht explizit aus aber damit hat dein Problem auch eigentlich nur mittelbar zu tun. Es ist in erster Linie ein arbeitsrechtliches Problem und damit kenne ich mich aus: Du musst definitiv keinen neuen Vertrag verhandeln! Dein Vertrag bleibt von Mutterschutz und Elternzeit völlig unberührt. Selbst wenn du nach der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellst, so würde ggf. lediglich der Aspekt "Umfang und Lage der individuellen Arbeitszeit" verändert. Von der tariflichen Zulage darf der AG dich lt. Gesetz nicht ausschließen(Gleichbehandlungdgesetz!, Diskriminierungsverbot!) Mach dich doch dazu nochmal im Forum von Nicola Bader schlau. Ich bin Personalerin mit guten arbeitsrechtlichen Kenntnissen, sie ist aber fachlich spezialisierte Juristin und wird dir vielleicht sagen können, auf welche Paragraphen du dich genau berufen kannst. Alles Gute! junima
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