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Neue Arbeitstelle und schwanger

Neue Arbeitstelle und schwanger

Kristina Lau

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Guten Abend, Ich habe ab dem 01.02.2016 eine neue Arbeitsteilung und es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 30.09.2016 läuft und heute habe ich erfahren das ich in der 7 Woche schwanger bin. Meine Frage ist jetzt soll ich meinem AG jetzt schon von der Schwangerschaft erzählen? Darf der AG bei einem befristeten Arbeitsvertrag mich dann direkt kündigen oder darf ich dann noch bis zum Mutterschutz dort weiterhin arbeiten? War villt jemand schon in so einer Situation was kann ich machen?


Jomol

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Antwort auf Beitrag von Kristina Lau

Herzlichen Glückwunsch! Tu, wie Dir beliebt. Eine Schwangere darf nicht gekündigt werden. Wenn Dir Dein AG heute kündigt und Du innerhalb von 2 Wochen Deine Schwangerschaft bekanntgibst, ist die Kündigung nichtig (außer besondere Gründe- wenn Du die Goldbarren aus dem Tresor mitgehen läßt, darfst Du schon gekündigt werden). Du kannst problemlos bis zum Mutterschutz arbeiten, wenn nicht irgendwas anderes dem entgegensteht (z. B. Umgang mit Strahlung, Nachtarbeit, Probleme in der Schwangerschaft). Ich persönlich würde nach dem 3. Monat bescheidsagen, aber das muß jeder selber wissen. Viel Spaß bei der neuen Stelle und eine schöne Schwangerschaft, Grüße, Jomol


Kristina Lau

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Antwort auf Beitrag von Kristina Lau

Weil habe den Arbeitsvertrag gestern schon unterschrieben daas ich am 1.02.2016 auf der neuen Stelle anfangen kann.Also auch wenn ich z.b am Freitag meinem AG sagen würde ich bin schwanger könnte er mich nicht sofort kündigen ist das richtig? Ich denke mal das ich es Ihm wenn am 1.Februar sagen würde.


Jomol

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Antwort auf Beitrag von Kristina Lau

Du kannst es ihm sagen, wann Du willst. Es ist vollkommen egal. Als Schwangere genießt Du besonderen Kündigungsschutz. Es ist unerheblich, ob Du die Arbeit schon angetreten hast oder nicht, außer die Bude schließt oder das Vertrauen ist massiv erschüttert (Betrug etc.) bist Du praktisch unkündbar. In den ersten drei Monaten passiert öfter mal noch was mit der Schwangerschaft, später seltener. Deshalb würde ich mindestens die abwarten. Da muß man ja nicht unbedingt zu zeitig die Pferde scheu machen, besonders, wenn man da vielleicht irgendwann nochmal arbeiten will. Grüße, Jomol


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von Kristina Lau

Wenn du die Arbeit schwanger nicht machen darfst, würde ich es vorher sagen! Dann kann der AG umplanen. Kann er dir keine alternative bieten, gibt es ein BV vom Arbeitgeber. Ich wurde damals ins Büro versetzt, meine Freundin von ihrem AG ins BV geschickt.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Kristina Lau

Hi, als Schwangere genießt du Kündigungsschutz, selbst dann, wenn der AG noch nichts von der SS weiß. Allerdings verlängert sich der befristete Vertrag NICHT durch eine SS, d.h. er läuft dann zum 30.9. einfach aus. Du solltest dir also rechtzeitig Gedanken um Versicherung etc. machen. Gruß, Speedy