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nebentätigkeit bei arbeitslosengeld

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hallo, ich beziehe seit mai d. j. arbeitslosengeld und habe nun die moeglichkeit bei meinem frueheren arbeitgeber 14 stunden in der woche zu arbeiten, mit der moeglichkeit ab september eine festanstellung zu bekommen. wisst ihr wie das mit dem arbeitslosengeld ist? muss die nebentätigkeit ja melden und darf davon 165 euro behalten. mein arbeitslosengeld ist aber geringer als mein verdienst. danke fuer eure antwort


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Hallo, wieso ist es denn dann noch eine Nebentätigkeit, wenn Du mehr als das AL-Geld kriegst? Gruß, Ulli


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Hallo, 165 Euro darfst du behalten, das stimmt. Alles was drüber ist wird dir auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Viele Grüsse Kerstin


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Ich denke nicht, dass du bei 14 Std. wöchentlich noch Arbeitslosengeld bekommst, zumal du ja auch schreibst, dass das Arbeitslosengeld geringer ist wie dein Verdienst. Eine 14-Std. ist ja schon FAST eine halbe Stelle! So wie ich das sehe, bist du dann ja auch nicht mehr arbeitslos. Würde das Angebot aber auf jeden Fall annehmen!


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Die vom Arbeitsamt meinte ich dürfe 14,5 stunden in der woche dazuarbeiten. habe aber vorher 20 stunden pro woche gearbeite und denke dass die stundenzahl sich auf einen volltimejob bezieht. Ist das kompliziert.....


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Ich sitz an der Quelle... Sobald du mehr als 10 Std. Wöchentlich arbietest bekommst du überhaupt kein Alg mehr, weil du nicht mehr verfügbar bist...


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- 15 wochenstunden darfst du NICHT erreichen - 165 euro sind anrechnungsfrei - übersteigt der nebenverdienst das ALG, fällt das ALG weg. jedenfalls, wenn wir hier, wie ich denke, von ALG I reden.


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Um weiterhin arbeitslos gemeldet zu sein, darf man max. 14,99 h/Woche arbeiten. Der anrechnungsfreie Zuverdienst beträgt 165 Euro. LG Dani