Mitglied inaktiv
Ich möchte in meinem Erziehungsjahr einen Minijob annehmen, in dem ich auf 165 € Basis arbeite. Ändert das irgendetwas an dem Betrag von dem Erziehungsgeld? Muss ich dann etwas zurückzahlen, oder bekomme ich da etwas gekürzt? Grüße Simi
Die Auskunft kann Dir nur die Erziehungsgeldstelle geben, denn ohne Deine oder Eure persönlichen Einkommensverhältnisse zu kennen, ist eine Aussage nicht möglich!
Wenn der Job pauschal versteuert ist, wird er nicht angerechnet. Wenn er auf Lohnsteuerkarte laeuft, kommt es auf euer Gesamteinkommen an, ob und wieviel gekuerzt wird. Siehe http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html Auf jeden Falls musst du es dem Amt melden, wenn du einen Job annimmst. LG Berit
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