Mitglied inaktiv
Hallo kann mir jemand eine kleine Starthilfe geben?! Habe die Möglichkeit ab und zu,neben meinem Halbtagsjob, freiberuflich als Grafik-Designerin u arbeiten. Kann mir jemand sagen, wie ich das anmelden muß, so Finanzamt mässig, oder trage ich die Einkünfte einfach beim Lohnsteuerjahresausgleich unter " Arbeit aus nicht Angestelltenverhältnis(oder so ähnlich)ein? Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Gruß Petra
Hallo PE+2, ich bin ebenso ab und zu freiberuflich tätig. Ich habe mich beim Finanzamt angemeldet, aber nicht als Gewerbe, sondern als geringfügige selbständige Tätigkeit. Statt Lohnsteuererklärung soll ich meine Einnahmen und Ausgaben auflisten und eine Bilanz ziehen, also reinen Gewinn eintragen. Alles natürlich belegen. Wenn dein Jahresgewinn 7.000 und etwas € (weiß ich nicht genau)nicht übersteigt, brauchst Du keinen Steuer Zahlen. Ebenso darfst Du dann auch nicht die Mehrwertsteuer von deinen Kunden erheben. Darauf sollst Du in Deiner Rechnung hinweisen. Da freut sich doch jeder Kunde! Auch bei der Krankenversicherung ändert sich nichts, sobald Du nicht auf 400€ mtl. kommst und nicht mehr als 20 Std. in der Woche arbeitest. So wurde mir damals alles erklärt. Wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte korrigiert mich. Viel Glück beim Neustart!!! Gruß kathi_ellp
Danke kathi_ellp für die Antwort. Ich werde bestimmt nicht mehr als 7000 € im Jahr verdienen, im Moment kann ich was machen, und dann erst wieder, wenn´s bei mir im Geschäft wieder ruhiger wird, aber halt nicht kontinuierlich jeden Monat 400€. Habe auf Anfrage vom Finanzamt so ein blödes Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" geschickt bekommen. Hast Du das auch bekommen. Da muß ich jetzt schon angeben, was ich voraussichtlich das ganze Jahr verdienen werde und am besten nächstes Jahr auch schon. Wie soll ich denn das machen? Das es so was wie "geringfügig selbstständiger Tätigkeit" gibt, davon hat keiner was gesagt. Und noch eine Frage: Ich hab ja einen festen Job und bin da krankenversichert. Muß ich mich trotzdem mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen? Wäre toll, wenn Du mir nochmal weiterhelfen könntest. Gruß Petra
Hallo PE+2, Ich musste damals (Sept. 2006)auch einen Fragebogen ausfülen und das künftige Einkommen angeben. Ich habe das so ungefähr auf 1500-1600 € jährl. gesetzt. Du musst ja nicht wirklich den Umsatz machen, denn Du im voraus angibst.Der Sachbearbeiter hat mir auch beim Ausfüllen geholfen. Der Fiskus wollte von mir noch einen Nachweis bekommen, dass ich wirklich Aufträge bekomme. Ich mache unter anderem Gedächtnistraining und habe beim Träger eine Bescheinigung besorgt, dass ich auf Honorarbasis tätig bin. Was die KV angeht, da binn ich noch in der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert. Ich darf als Selbständige bis 400€ verdienen und nicht mehr als 20 Std/Wo. arbeiten. Dann bleibt mein Status bei KV unverändert. Es kann ja sein, dass Du für einen Auftrag 500€ bekommst und im nächsten Monat nur 200€. Es wird auch hier das Jahreseinkomen berechnet, damit man auf den monatlichen Betrag kommt. Ich habe einfach meinen Berater bei der KV angerufen, das hat er mir erklärt. Sorry, ich glaube ich habe Dir nicht wirklich weitergeholfen. Aber vielleicht ist jemand im Forum, der (die) sich mit der Sache wirklich auskennt:( Grüße Kathi_ellp
Also für die Krankenversicherung gilt einzig und allein die 400,-EURO-Grenze als Entscheidungskriterium, ob es sich um eine geringfügige Nebenbeschäftigung handelt. (Die wöchentl. Arbeitsstundenzahl spielt nach neueren Gerichtsurteilen keine Rolle mehr). Für die Berechnung der 400,- Euro/Monat wird natürlich das ganze Jahr betrachtet. Dabei ist dann aber nicht der Umsatz ausschlaggebend (wie von kathi_ellp beschrieben) sondern der erzielte Gewinn. Wenn Du eine rechnung über z.B. 500,- schreibst, hast du ja nicht 500,- Gewinn gemacht. Deine Kosten sind natürlich vom Umsatz abzuziehen. Dass man/frau bei einem Gewinn unter 7000,- EUR keine Steuern zahlen muss ist so allgemein gesagt falsch! Ob Steuern anfallen hängt noch von einigen anderen Umständen ab (weitere Einkünfte bzw. -einkunftsarten?, Zusammenveranlagung mit Ehegatten? usw.) Richtig ist, dass wenn der voraussichtliche Umsatz oder Gewinn eine bestimmte Summe nicht überschreitet, du als "Kleinstgewerbe" von der umsatzsteuer befreit werden kannst, wenn du das möchtest. Du darfst dann keine Mehrwertsteuer auf deine Rechnung aufschalgen, bekommst aber auch keine Vorsteuererstattung für von dir als Unternehmen eingekaufte Waren und Dienstleistungen. junima
Übrigens ist es auch nicht richtig, dass sich jeder Kunde freut. wenn du keine Mehrwertsteuer erhebst. Das gilt nur für Privatkunden! Sind deine Kunden aber überwiegend Unternehmen, so idt die MwST für die nur eine durchlaufender Posten und ihnen ist es völlig egal ob du sie aufschlägst oder nicht. Da du aber keine Vorsteuer abrechnen kannst, wenn du selbst keine MwSt aufschlägst, solltest du schauen, wer dien Hauptkunden (privat o. gewerblich) sind und ob es dir in der Branche einen wirklichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz bringt, sie nicht zu erheben...
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