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Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Dani100

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Hallo, ich bin Beamtin, arbeite Vollzeit im Schichtdienst und stille noch. Aus diesem Grund darf ich weder nachts noch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Habe nun bei Personal angefragt, ob es möglich sei, an den Spätdiensten bis 22.00 Uhr zu arbeiten. Auch würde ich an den Sonn- und Feiertagen wieder "voll einsteigen" wollen. Wie das so ist, muss dazu erst mal Papier beschrieben werden und dann will Personal prüfen. Kann ich von meiner Seite aus, die gesetzlichen Bestimmungen des MuSchG "aufweichen, in dem ich teilweise auf den Schutz verzichte? Vielen Dank im Voraus


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Dani100

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen. Hallo! Wie oben steht, kann es in begründeten Fällen Ausnahmen geben. Es kommt also auf deine Begründung an. Und ob deine Vorgesetzten die Gefahr eingehen wollen, dass doch was ist und du dich beschwerst, ich denke da an Fürsorgepflicht des AG. Verzicht hatte ich noch nicht. Ich würde sagen, du musst wahrscheinlich abwarten. Sorry. Grüße