Hallo, nun bin ich zwar zum 3.mal schwanger aber zum erstenmal aus einem Arbeitsverhältnis herraus (anderen waren im Studium). Nun meine Frage: 8 Wochen lang nach der Geburt bekomme ich Geld von der Krankenkasse (mutterschaft). Wird mein Kind laut Termin am 08.04. geboren bekomme ich bis zum 08.06. Geld. Was ist mit den Tagen vom 09.06. bis zum 30.06.? Eltergeld wird doch soviel ich weiß Monateweise beantragt. Also dann schon ab Juni oder erst ab Juli? Wie ist diese Lücke geregelt? Gruss Doreen
Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 14:49