Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, bin bis 11.08.07 in Elternzeit, mein Arbeitgeber kann mich in Teilzeit nicht beschäftigen so muß ich jetzt schriftlich kündigen. Kann mir jemand von Euch ein Muster für ein Kündigungsschreiben schicken, ich weiß nicht wie ich die Kündigung formulieren soll. Besten Dank
wieso kündigst du dann??? wenn er dir kündigt hast du wenigstens keine sperre beim AA! ich kenne das nur so, das der AG dann kündigen muss, wenn er es anderst nicht hinbekommt...mache bitte keinen fehler! lg phi
Hi, es stimmt tatsächlich, dass du selbst kündigen musst, wenn du die Stelle nicht antreten kannst. Wenn du vorher eine Vollzeit Stelle hattest, dann geht es auch nach der Elternzeit Vollzeit weiter. Eine Ausnahme wäre z.B. eine Zustimmung des AG zur Teilzeit oder ein gesetzlicher oder betrieblicher Anspruch auf eine Teilzeit-Stelle (Betrieb groß genug, Betriebsvereinbarung...). sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann muss man selbst kündigen. In vielen Fällen kann man sich aber mit dem AG einigen, dass entweder a) er kündigt aus betrieblichen Gründen (für ihn aber ein Risiko, wenn du dann doch vors Gericht gehst) oder b) ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, in dem steht, dass du aus familiären Gründen nicht Vollzeit arbeiten kannst und er dich leider nicht in TZ beschäftigen kann. Das akzeptiert in 95% der Fälle auch die Bundesagentur, so dass du keine Sperre beim ALG riskierst. Gruß, Speedy
Du stellst bei deinem AG SOFORT (Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit, also bei dir am 11.05.07, gestellt sein) einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit in dem du auch die gewünschte Verteilungd er Arbeitszeit angibst. Der AG muss diesem Antrag nur dann nicht zustimmen zustimmen, wenn entwder betriebliche Gründe entgegenstehen (§8 TzBfG) oder er weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die ggf. engegenstehenden betrieblichen Gründe muss er schriftlich darlegen. Sie sind nur dann im Sinne des Gesetzes anzuerkennen, wenn mit ihnen ein unzumutbarer organisatorische Aufwand oder stark gestörter betriebl. Ablauf und/oder unverhältnismässig hohe Kosten verbunden sind. Ist dein Antrag auf Teilzeit rechstgültig abgelehnt worden, so musst du ggf. kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem AG schliessen. Bei eigener Kündigung musst du keine Begründung angeben. Es reicht im Prinzip: "Hiermit kündige ich mein mit Ihnen geschlossenes Arbeitsverhältnis als ... fristgerecht (4 Wochen zu Monatsmitte oder -ende) zum 00.00.2007." Ob der 31.07., 15.08. oder 31.08. eingesetzt wird, hängt davon ab, ob du noch Resturlaub oder Zeitguthaben hast oder der Ag dich u.U. ein paar Tage bezahlt oder unbezahlt freistellt. Ich würde an deiner Stelle bei einer Kündigung dennoch eine Begründung angeben, nicht für den AG sondern für die ARGE. Etwa so: " Aufgrund Ihrer betriebsbedingten Ablehnung meines Antrages vom (datum einsetzen)auf Teilzeitarbeit sehe ich mich leider gezwungen mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis als ... fristgerecht (4 Wochen zu Monatsmitte oder -ende) zum 00.00.2007 zu kündigen." Alles klar?
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