Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiss seit 3 Tagen,dass ich wieder schwanger bin. Und nun wollte ich mal wissen ob man an der arbeit mutterschutz nehmen muss?! klar, der mutterschutz ist nur eine sicherheit für das baby und mich.und einiges werde ich schwanger selbstverständlich unterlassen. aber wie ist es mit nachtdienst zum beispiel? ich liebe meinen nachtdienst.und ich verstehe nicht wieso man den nicht mehr machen darf dann. da macht man doch auch nix schlimmeres als am tag auch... könnte ich das irgednwie efstlegen,dass ich das gern weiter machen würde? wir sind im nachtdienst immer zu zweit ( ist eine querschnittstation)... habt ihr da erfahrungen mit?
hallo, also ich denke das wegen der Versicherung nicht möglich ist,wenn dir da was passieren sollte müssen die zahlen,und das werden sie nicht tun,ich weiß aber nicht wie das ist wenn du das vielleicht unterschreibst oder so,müßte man mal nachfragen. LG Dani
Hallo, du kannst auf keinen Fall mehr Nachtdienst machen weil du viele Tätigkeiten gar nicht mehr machen darfst. Bei uns darf man nicht mehr spritzen, BZ messen, keine Verbände machen, nicht mehr wie fünf Kilo heben. Außerdem muss dir der Arbeitgeber auch gleich nachdem Sodienst frei geben genauso wie an Feiertagen. Ich weiß auch nicht wie die Entwicklung von dem Kind ist wenn du keinen geregelten Tag/Nachtrhythmus hast. Bei uns darf man nichtmal mehr spät schaffen da der bis 21 Uhr geht und man nur bis 20 Uhr glaub ich arbeiten darf. Es gibt noch viel mehr lies es dir am besten mal genau durch. Viel Glück für deine SS Elke
Hi, prinzipiell ist es so, dass die Vorschriften ja dem Schutz des Kindes dienen sollen. Wenn dein AG weiß, dass du SS bist, muss er die Vorschriften einhalten. Solange er es nicht weiss... Aber du solltest dir überlegen, ob du die Risiken tragen willst. Nach der Geburt ist der Mutterschutz zwingend, d.h. es besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Wochen nach der Entbindung. Gruß, Speedy
Also wegen dem Mutterschutz kenne ich mich nicht aus.Ic laube aber,dass man ihn nehmen muss.Wobei ich mir nicht sicher bin.Meine Mutter arbeitete damals auch bis noch kur vor meiner Geburt und ich bin jetzt 24. Warum ich aber antworte:Ich wurde mit einer Querschnittlähmung geboren.Wo arbeitest du denn?Vielleicht kenne ich ja das Krankenhaus. :-) Liebe Grüße Steffi
Vor der Geburt musst du deinen Mutterschutz nicht nehmen. Wenn du ihn nicht nehmen möchtest, musst du dies deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, kannst ihn dann aber jederzeit doch nehmen. Den Mutterschutz nach der Geburt musst du nehmen, d.h. nach der Geburt darfst du nicht arbeiten, ob du willst oder nicht.
Nachtdienst ist z.B. in der Krankenpflege verboten, ich habe die Spätdienste geliebt und es so regeln können, das ich eher angefangen habe und musste um 20.00 Uhr gehen. Du darft auch eigentlich keine Überstunden machen und viele Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Manchmal werden die werdenden Mamas dann auf andere Stationen versetzt. Sobald du deinen Arbeitgeber informierst, muss er sich auch daran halten. In der Regel bekommst du dann eine Infobroschüre, es gibt übrigens auch Sonderregelungen für Stillende Mamas, ich habe z.B. nach den 8 Wochen wieder mit Teilzeit angefangen. Alles Gute für Dich/Euch.
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