Elternforum Baby und Job

MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Baby und Job
MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Mitglied inaktiv

Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch? Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet. Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen? Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

www.krankenschwester.de nur zu empfehlen ;o)


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, arbeite im KH. In der Woche meines Dienstwochenendes habe ich eimmer einen zusätzlichen Tag frei. Meist der Freitag vor dem WE - Dienst. Das berührt deine Stunden nicht. Es wird nur alles umverteilt. LG Jamu