Mitglied inaktiv
Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch? Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet. Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen? Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)
www.krankenschwester.de nur zu empfehlen ;o)
Hallo, arbeite im KH. In der Woche meines Dienstwochenendes habe ich eimmer einen zusätzlichen Tag frei. Meist der Freitag vor dem WE - Dienst. Das berührt deine Stunden nicht. Es wird nur alles umverteilt. LG Jamu
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege