Mitglied inaktiv
Hallo, eigentlich ne blöde Frage, ich weiß, aber ich sammel seit sieben Jahren brav meine Lohnabrechnungen und hefte sie ab. Wann kann ich die eigentlich wegwerfen? Reicht es, wenn ich die "Meldung zur Sozialversicherung" und die Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr habe? Danke. Viele Grüße, Ulli
Hallo Ulli, so lange musst du die Abrechnungen nicht aufbewahren. Du brauchst sie nur, falls noch einmal Ansprüche gegen Deinen AG begründet werden müssen. Dafür gibt es Verjährungsfristen, die Junima ganz bestimmt kennt. Wichtig ist, dass Du alle Meldungen zur SV aufbewahrst und die Lohnsteuerbescheinigung. Gruß Tina
Für "Reklamationen" von Fehlern in der monatlichen Lohnabrechnung gilt eine gesetziche Verjährungsfrist von 2 Monaten. Es kann aber sein, dass in deinem Arbeitsvertrag o. dem Tarifvertrag eine längere Frist festgelegt ist - dann gilt diese. So lange also mindestesn aufbewahren! Sobald du die jährliche SV-Meldung u. Lohnsteuerbescheinigung erhalten und auf Richtigkeit geprüft hast (die beiden ganz gut und bis zum Rentenalter aufbewahren!), benötigst du die Lohnabrechnungen eigentlich nicht mehr. (Dein Arbeitgeber hat eine 6-10 jährige Aufbewahrungspflicht -je nach Art der Personlunterlagen) Ich empfehle immer, zumindest die letzte Lohnabrechnug des Jahres aufzubewahren. Sie enthält nämlich die Jahressummen aller relevanten Daten. (Ich selbst habe alle Dezember-Abrechnungen aus meiner Angestelltenzeit aufbewahrt) In deinem Falle wären das also 7 Abrechnungen - das ist nur ein dünner Stapel... junima
Dann miste ich mal aus. :-)
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