Elternforum Baby und Job

@momworking wegen Stillzeiten

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Hallo! Habe ich unten auch nochmal gefragt, weiß aber nicht, ob du das gesehen hast?Fange am Do wieder an, und stille auch noch. Wie geht das genau mit den Stillzeiten? Reicht das, bei Schule Attest vorzulegen??? Werden mir von meinen14 Stunden welche erlassen oder dafür Freistunden verbaselt??? Bin in NRW an einer Hauptschule LG


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Hallo, ich weiß nicht, wie das in NRW geregelt ist. In Hessen bekommt man Stillzeiten automatisch zugestanden bis das Baby sechs Monate alt ist (bei voller Pflichstundenzahl täglich 60 Minuten, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig). Man muss natürlich der Schulleitung sagen, dass man diese in Anspruch nehmen will/muss. NACH den sechs Monaten liegt es (glaube ich) am Schulamt, ob es nach Absprache Stillzeiten zubilligt. LG Annette


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§ 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. (3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben. LG Nadine


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Danke euch! :-)


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Hallo, du brauchst kein Attest; erst wenn dein Kind ein Jahr alt ist und du noch stillst, kann dein SL ein Attest verlangen. Schau mal hier, Seite 5. Dann hast dus gleich schriftlich für NRW. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/Aktuelles_fuer_Lehrer_und_Schueler/Aktuelles_fuer_Schulleiter/Informationen_zum_Mutterschutz.pdf Einen guten Start wünsch ich dir, Katja


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