Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite als Aushilfe mit einem Arbeitsvertrag von 40 Stunden/Monat. Und seit ich schwanger bin ruft meine Arbeit auch nurnoch so selten an... ich bin schon ins Minus gerutscht und habe Angst bis zum Mutterschutz nicht mehr aus dem Minus rauszukommen. Was wäre denn dann? Ich bleibe nach dem Mutterschutz auch erstmal zuhause,mein Vertrag endet am 31.Dezember. Ich werde also dann garnicht mehr dort arbeiten. Werden mir dann die Stunden einfach vom letzten Gehalt abgezogen? Oder muss ich die noch abarbeiten dann irgendwann? Wisst ihr was ich meine und wie das so geregelt wird? Liebe Grüße Sarah
besprech es doch mit deinem AG. das du lieber jetzt noch arbeiten willst du hast ja nur noch 3 wochen. dann beginnt ja dein mutterschutz, versuche die minusstunden in den 3 wochen noch zu meistern, ansonsten wird es sicher von deinem geld abgezogen.
besprech es doch mit deinem AG. das du lieber jetzt noch arbeiten willst du hast ja nur noch 3 wochen. dann beginnt ja dein mutterschutz, versuche die minusstunden in den 3 wochen noch zu meistern, ansonsten wird es sicher von deinem geld abgezogen.
Hi, grundsätzlich gilt: ohne Arbeit kein Geld, d.h. es wird abgezogen. Allerdings solltest du das Gespräch mit deinem AG suchen und deine Arbeitskraft ausdrücklich anbieten, auch unter hinweis auf die Minusstunden, für die du ja scheinbar nichts kannst. Wenn er dich dann trotz eines ausdrücklichen und eindeutigen Arbeitsangebotes deinerseits nicht einsetzt, dann darf er auch nicht kürzen. Gruß, Speedy
Wenn dein Arbeitsvertrag 40 Arbeitsstunden pro Monat vorsieht, so ist der Arbeitgeber VEPFLICHTET deine Arbeitskraft auch mindestens 40 Std/Monat in Anspruch zu nehmen. Tut er das nicht, so MUSS er dennoch seine verragliche Pflicht erfüllen und Arbeitsentgelt für die vollen 40 Stunden zahlen!!! GANZ SICHER!!!!
Hi, bie Arbeit "auf Abruf"/"Auf Vereinbarung" fordert das BAG schon seit einigen Jahren das ausdrückliche Arbeitsangebot des Arbeitnehmers, wenn der AG die Führung des Arbeitszeitkontos in die Verantwortung des AN gelegt hat, d.h. dieser sowohl Plus- wie auch Minusstunden machen kann. Gruß, speedy
Das ist schon richtig, allerdings reicht es vollkommen aus, wenn der AN einmal seine Bereitschaft bis auf Widerruf signalisiert. Es ist nicht nötig, sich mehrmals wöchentlich oder gar täglich zu melden und erneut Arbeitsbereitschaft zu melden. Anderenfalls wäre ja jeder Vertrag mit vereinbarter Monatsarbeitszeit faktisch ad absurdum geführt, wobei allein der AN das Risiko trägt. das entspricht nicht dem Tenor des BAG.
Die letzten 10 Beiträge
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege
- Suche Mutmacher. Wie bringt man alles unter einen Hut?
- Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit
- Mutterschutz-Vollzeit Arbeiten - Elternzeit
- Arbeit und Kinderbetreuung
- Basiselterngeld gleichzeitig mit meinem Partner
- Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger