Elternforum Baby und Job

@Mistinguette

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Hallo.... hast mir ja unten so nett geantwortet.Finde es unverschämt das behauptet wird das ich nicht arbeiten gehen will.Wir wohnen nun mal in so nem Dorf wo es vielleicht eine Krippe gibt und da sind die Wartelisten ganz voll.Was soll ich deiner Meinung nach tun? Ein normaler KiGa nimmt die beiden hier noch nicht.Meine Eltern hassen mich seit ein paar Tagen und meine Schwiegereltern wohnen nicht hier und gehen beide Vollzeit arbeiten.Mein Freund arbeitet auch den ganzen Tag.Und sonst habe ich hier keine Verwandten oder welche die die Kinder regelmäßig nehmen würden wohnen.Hab auch keinen Führerschein um die Kinder woanders hin bringen zu können.Wohne nun mal in einem Dorf wo nur einmal die Stunde nen Bus fährt in die nächst größte Stadt.Was soll ich also tun??? Sag es mir wenn du so schlau bist! Gruss Camilla


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Hallo Camilla, ich hab Deinen Beitrag unten gelesen. Wieso ist es eigentlich unmöglich in Deinem Ort eine Tagesmutter zu finden? Das Jugendamt zahlt Dir auch noch einen Zuschuß, falls Dein Verdient eine gewisse Höhe nicht überschreitet! Ich unterstelle mal, daß wenn man eine Lösung finden will, sich auch eine findet! Zudem stellt sich das Problem Dir ja auch nur dann, wenn Du mal wirklich Arbeit gefunden hast! VG, Ursula


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.. ist es außerdem glattweg betrug, was du tust. du beziehst leistungen, die dir nicht zustehen. das find ich absolut daneben, ganz ehrlich. lg


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Also ich koche hier vor Wut!!!!!!!!! Finde es unter aller .... was mir hier unterstellt wird.Hab doch erst seit letztem Wochenende keine Betreuung für meine Mädels und nicht schon sein Wochen/Monaten! Ausserdem kann ich eh nicht mehr als 20 stunden in der Woche arbeiten.das weiß aber das Amt.dann geht ja das komplette geld an einer tagesmutter drauf! Und dazu kommt noch das Problem,das meine Kinder nur in ihrem eigenen Bett schlafen.Würd also gar nicht gehen bei einer fremden frau. Gruss!!!!!


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allmählich wirst du echt unverschämt. du hast dich doch gar nicht erkundigt was eine tamu kostet und ob du zuschüsse bekommst- oder etwa doch? und deine inder können auch zu hause betreut werden. der vater wird auch nicht rund um die uhr arbeiten. fakt ist nunmal dass du arbeitslosengeld bekommst, dem arbeitsmarkt aber gar nicht zur verfügung stehst. und ob das nun 3 tage so ist oder drei monate spielt dabei überhaupt keine rolle, es ist und bleibt betrug. zumal du ja ganz offensichtlich nicht vorhast, dem arbeitsamt mitzuteilen, dass du keine kinderbetreuung hast. aber es gibt offensichtlich für alles eine ausrede, selbst für betrug.


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folgendes hast du als merkblatt erhalten und unterschrieben: b. Verfügbarkeit Um den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld zu erwirken und aufrechtzuerhalten, müssen Sie verfügbar sein. Im Einzelnen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: → eine, zumutbare, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben können und dürfen. (VORSICHT: Wenn Sie aufsichtspflichtige Kinder oder pflegebedürftige Personen zu betreuen haben, muss deren weitere Betreuung sichergestellt sein, sonst kann es an der Verfügbarkeit fehlen und Sie erhalten kein Arbeitslosengeld I !!!) → sie müssen erreichbar sein, d.h. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeit- und ortsnah Folge leisten können , → Bereitschaft, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen und → jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. und noch ein gerichtsurteil zum thema verfügbarkeit: Verfügbarkeit: Zu Hause auf den Postboten warten Arbeitslose müssen dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Für das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bedeutet dies, daß sie zu Hause auf den Briefträger warten müssen. Wer während der Zeit, zu der der Postbote üblicherweise kommt, nicht persönlich anwesend ist, riskiert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. An solchen Tagen, so die Richter, sei der Arbeitslose nicht vermittelbar und verliere daher die "Stütze". Es reiche nicht aus, daß ein Familienangehöriger oder - wie im konkreten Fall - die Verlobte des Arbeitslosen zu Hause sei. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 Ar 212/95


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Mein Gott was bin ich froh nicht vom AAmt abhängig zu sein, bei uns gehts gottseidank auch so weil mein Mann viel verdient und ich familiär sehr viel Unterstützung habe... aber ich find es frech von manchen hier Leute zu unterstellen dass sie nicht arbeiten gehen wollen. Sie hat doch lediglich ihre Situation geschildert und das ihr Babysitter abspringt weil sich die Familie verkracht konnte sie vorher nicht wissen. Ob jeder Neunmalkluge hier der auch Leistungen bezieht sofort am nächsten Tag zum A-Amt laufen würde um alles mitzuteilen?? Ich bezweifle von manchen hier dass sie einen Deut besser sind als die, denen sie es unterstellen. Kann ja eh möglich sein dass mamacamilla , wenn sie den ein Jobabgebot bekommen würde dann zum AAmt geht und die Lage mitteilt? Kann ihr irgendwer beweisen dass der Baysitter nicht zwei Tage vor Jobangebot abgesprungen ist und nicht mehr verfügbar ist? Stimmt, klingt zwar komish wenn sie es den so sagen würde, aber das AAmt hat keinerlei Beweise dafür... Vielleicht hat sie aber bis zu einem Möglichen Jobangebot schon wieder jemanden der dann aufpassen kann?? ZB auch bei einer wöchetlichen AAmt Massnahme lässt sich für den Zeitraum von 5 tagen bestimmt doch schnell was finden damit die Betreuung gesichert ist. Ich würde, wenn ich Leistungen beziehen müsste bestimmt auch nicht sofort zum AAmt rennen und denen alles erzählen... gottseidank wie gesagt muss ich das auch nicht. Und wenn ich dann schon oben das Urteil lese, dass man als Leistungsempfänger jeden Tag zur Postbotenzeit zuhause sein muss... is ja lachhaft, möchte wissen wieviel Prozent der Leute das auch sind:-) Ich find das manche hier ziemlich schnell rumzicken und soviel beser sein wollen... find ich schon auch traurig. Susi


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Fenja: nun schalt mal einen Gang runter. Natuerlich spielt es eine Rolle, ob jemand seit ein paar Tagen ploetzlich keinen Babysitter hat oder seit Monaten so tut, als waere er arbeitssuchend, ohne es wirklich zu sein. SO einfach ist es nun auch nicht, eine neue Betreuung aus dem Boden zu stampfen. Ich hoffe, Camilla findet eine Loesung. Wobei ich denke, ihre Eltern werden sich schon wieder berappeln, wenn es wirklich hart auf hart kommt. LG Berit


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..ganz explizit, dass ihr eine kinderbetreuung (außerfamiliär) zu teuer ist "dann bleibt ja kaum geld über". ich hatte ja geraten sich beim jugendamt über betreuungsmöglichkeiten zu informieren und VOR ALLEM über die bezuschussung. da nicht erkennbar war dass das umgesetzt wird ist die logische konsequenz sozialbetrug, da an der situation nix verändert werden SOLL. und natürlich ist das alles, vor allem der bruch mit den eltern, zusätzlich belastend. aber sry, wenn ich nicht bereit bin mich um betreuung zu bemühen kann ich auch nicht weiterhin leistungen beziehen. wegen ein paar tagen oder wochen bis etwas geeignetes gefunden ist kräht doch kein hahn. gut, beim arbeitsamt mit sicherheit, aber denen braucht man es nicht nach ein paar tagen auf die nase binden. das hab ich auch gar nicht gesagt. aber durch die o.g. aussage ging ich davon aus, dass das ein dauerzustand werden soll. und deswegen schalte ich sicherlich keinen "gang runter", dabei bleibe ich.


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... und an den Weihnachtsmann glaubst du auch noch, oder?? Ich hab meinem Mann dabei zugesehen, wie er Bewerbung über Bewerbung geschrieben und Absage über Absage kassiert hat (da war unser Sohn noch nicht auf der Welt). Jetzt hütet er unseren Sohn, macht ab und an wochenweise Aushilfsjobs, die er natürlich alle selbst organisiert. Das Arbeitsamt hat ihm in der ganzen Zeit nicht eine Stelle vermittelt, statt dessen werden "Zielvereinbarungen" geschlossen, wie er sich noch mehr den A.... aufreißen soll, um einen Stelle zu finden. ARBEIT WÄCHST NICHT AUF DEN BÄUMEN!!! Sei froh, wenn du einen Job hast!! Und unterstell nicht allen anderen, sie würden sich nur nicht richtig bemühen!!! Ich finde es völlig legal, erst mal zu warten, ob ein Angebot kommt, und dann kann man sich um die Betreuung kümmern. Oder soll mamacamilla jetzt eine Tagesmutter suchen und sagen "Könnte sein, dass ich dich brauchen kann, weiß noch nicht wann und für wieviel Stunden, aber reservier bitte schon mal ein Plätzchen für meinen Nachwuchs?" Das ist doch lachhaft. Also, mamacamilla, lass dich nicht verunsichern, die Leute, die sich hier so anstellen, haben wahrscheinlich noch nie was mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt. Gruß Andrea


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Nein, sie muss sich noch nicht um eine TAMU kümmern, solange sie kein Arbeitsangebot hat. Der feine Unterschied ist aber, dass sie diese Art der Betreuung gar nicht vorsieht und da beginnt dann die Betrugsabsicht. ALGI kann nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und das ist doch auch richtig so. Den anderen abzusprechen, dass sie Ahnung oder Erfahrung mit dem Arbeitsamt haben, ist billig.


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..denn vermittelbar bist du NUR mit BESTEHENDER kinderbetreuung. und ICH habe nicht gesagt, dass camilla nicht arbeiten WILL. ist mir persönlich auch schnurzpiepegal ob sie will oder nicht. lg


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Mit BESTEHENDER Kinderbetreuung? Soll das heißen, jede arbeitslos gemeldete Frau soll jetzt bitte ihr Kind 8 Stunden lang fremdbetreuen lassen, um zuhause neben dem Briefkasten auf Post vom Arbeitsamt und dem langersehnten Job zu warten? Und von was soll diese Betreuung bezahlt werden?? Ich finde das nach wie vor lachhaft. Die ganze Diskussion ist aber im Grunde überflüssig, denn hier wird doch über ungelegte Eier geredet. Meine Erfahrung ist einfach die, du musst dir keine Gedanken um eine Betreuung machen, denn einen Job kriegst du eh nicht vermittelt. Nicht, wenn du dich bemühst, und erst recht nicht, wenn dir die Situation eigentlich entgegenkommt. LG Andrea


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hier: Verfügbarkeit: Zu Hause auf den Postboten warten Arbeitslose müssen dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Für das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bedeutet dies, daß sie zu Hause auf den Briefträger warten müssen. Wer während der Zeit, zu der der Postbote üblicherweise kommt, nicht persönlich anwesend ist, riskiert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. An solchen Tagen, so die Richter, sei der Arbeitslose nicht vermittelbar und verliere daher die "Stütze". Es reiche nicht aus, daß ein Familienangehöriger oder - wie im konkreten Fall - die Verlobte des Arbeitslosen zu Hause sei. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 Ar 212/95 und mit der kinderbetreuung ist es dasselbe. meiner nachbarin haben sie das arbeitslosengeld I um 50% gekürzt und für 7 monate anteilig zurückgefordert, weil sie keine 8- stunden-betreuung für ihre zwillinge nachweisen konnte. da gab es auch kein konkretes jobangebot. es geht nur um die verfügbarkeit. und mach mich deswegen nicht blöd an, das ist schließlich nicht auf meinem mist gewachsen. lg


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he, ich wollte dich nicht angreifen mit meinem Posting. Das "ist ja lachhaft" hat sich auf die Einstellung vom Arbeitsamt bezogen und nicht auf deinen Text. LG und Thema beerdigt :-) Andrea