Mitglied inaktiv
Hallo, bis Dez. 08 war ich in einem Minijob tätig. Momentan bin ich in Elternzeit, diese habe ich aber nur mündlich mit dem AG abgemacht. Ich sagte damals, dass ich auf jeden Fall 2 Jahre daheim bei meinem Kind bleiben werde und dann werde ich weitersehen... So, nun hätte ich andere Stellen in Aussicht, die ich evtl. antreten werde, falls ich genommen werde. Was ist dann zu tun? Einfach beim anderen AG kündigen? Schon oder? Ich will ja nicht mehr dorthin wenn ich was anderes habe. Wie wird mir eigentlich meine Elternzeit für die Rente angerechnet, wenn ich nichts schriftlich abgegeben habe? Werden da automatisch drei Jahre (wie früher der Erz.urlaub meistens war) berechnet? melli
Das wüsste ich auch gerne mal, ist bei mir nämlich exakt die gleiche Situation. Wenn du zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, dann wird dir 1 Jahr für die Rente angerechnet. Also so als wärst du ein Jahr lang arbeiten gewesen. Soweit ich weiß muss dein Arbeitgeber einem neuen Job zustimmen, bevor du ihn antreten kannst.
Achso du musst deine Elternzeit schon schriftlich festlegen. Nur mündliche Abmachungen sind etwas schwierig. Ich hatte meine Elternzeit bei beiden Kindern mind. 6 Wochen vor der Geburt schrifltich festgelegt.
Das habe ich eben nicht gemacht, nur mündlich mitgeteilt. Aber ich will da eh nicht mehr hin, er will mich wohl auch nicht mehr sehen denke ich. Daher dachte ich, wenn ich was Neues habe, kündige ich einfach den alten Job. Und sag, grundsätzlich wird nur noch 1 Jahr für die Rente gerechnet? Also diese eine Jahr, wo es Elterngeld gibt oder wie? melli
Die Hälfte der Elternzeit wird der Rente angerechnet. So wurde mir das gesagt. Das war allerdings 2007.
"immer drei Jahre", also Rentenanspruch. Ich habe mal über die Suche geschaut, da kam dann das. Das war erst jetzt 2009. melli
Rentenanrechnung immer 3 Jahre - unabhängig von Elternzeit oder Job... Gruß, Speedy
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