Elibeli123
Hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, momentan 3 Jahre in Elternzeit, falls ich während Minijob beim gleichen Arbeitgeber schwanger werde... kann ich dann die Elternzeit vorzeitig kündigen um Recht auf Mutterschaftsgeld des ruhenden Gehaltes zu erhalten? Was passiert dann mit dem Minijob? Lg
Während der EZ kannst Du einen Minijob bei Deinem normalen AG ausüben. Der Minijob sollte aber ausdrücklich befristet sein auf die Zeit der Elternzeit. Wenn die EZ endet, dann muss auch der Minijob enden. Man nicht einen normalen Job und einen Minijob gleichzeitig beim gleichen AG haben. Wenn Du während der EZ schwanger wirst, beendest Du die EZ auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz und bekommst dann Mutterschutz in Höhe Deines normalen Lohns von vor der EZ. Der Minijob endet somit auch.
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege