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Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

AllesOK

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Ich arbeite nebenbei auf 400 Euro in einem Großmarkt, bin aber nicht dort angestellt, sondern bei einer Firma, die uns wiederum an den Großmarkt verleiht. Ab 01.01. haben Zeitarbeiter von ihren Verleihfirmen Anspruch auf Mindestlohn. Muß "meine" Verleihfirma jetzt auch diesen Mindestlohn von 7,89 Euro zahlen?


Roxylady

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Antwort auf Beitrag von AllesOK

Hi gute Frage. Denke von alleine kommen die Zeitarbeitsfirmen nicht damit an, wären ja schön doof aus deren Sicht... Mal im Internet schlau machen, dann weiter sehen. LG Roxy


Mama von Jonas und Lea

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Antwort auf Beitrag von AllesOK

Vielleicht findest Du hier eine Antwort: http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,804984,00.html Zumindest steht da: ...gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter.


GoLLoM

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Antwort auf Beitrag von AllesOK

kommt drauf an... wenns ein "werksvertrag" ist : NEIN... aktuelle Infos bei der IG Metall nachzulesen, männe hat die zeitung aber schon im altpapier versenkt .... da hat er sich nämlich auch drüber aufgeregt, da thema hier auch aktuell!


Mama von Jonas und Lea

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Antwort auf Beitrag von GoLLoM

Das ist wohl der Artikel, den GoLLoM meinte: http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/werkvertraege-die-neue-masche-9261.htm