Elternforum Baby und Job

Midijob/Urlaub/Krankheit

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Hallo Ihr alle, ich habe eine Frage zum Thema Mini/Midijob, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Am 02.01.2007 endete meine Elternzeit und ich arbeite nun wieder bei meinem alten Arbeitgeber, allerdings in der Gleitzone zwischen 401 und 800 €. Zu meinem alten Arbeitsvertrag wurde ein Anhang gefertigt, in dem allerdings nur steht dass die Elternzeit endet und ich nun in der Gleitzone und mindestens 58 St. im Monat arbeite. Und der Stundenlohn ist dort festgesetzt. Nun bin ich mir nicht sicher ob ich a) einen Urlaubsanspruch habe (konkret: bezahlter Urlaub) und b) ob ich trotzdem Lohn bekomme wenn ich oder meine Tochter krank sind und ich deshalb nicht zur Arbeit gehen kann. Es heisst nämlich immer dass ich NUR die Stunden bezahlt bekomme die ich wirklich dort bin und ansonsten gilt: Pech gehabt. Das kann doch wohl nicht sein, oder? Im Anhang steht ja garnichts zum Thema krank/Urlaub, da müsste doch noch der alte Vertrag gültig sein, oder? Wie ist hier die Gesetzeslage? Ach ja, ich arbeite übrigens auf Lohnsteuerkarte und bin Renten- und krankenversichert. Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus und kann mir helfen, das wäre klasse. Viele Grüße Sabine


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da würd ich mich echt mal schlau machen das hört sich komisch an normalerweise hast Du sowohl Anspruch auf bezahlten Urlaub und somit auch bestimmte Krankheitstage fürs Kind frei kommt halt drauf an ob ae oder verheiratet aber man hat welche, würd ich mich echt mal aufschlauen denn das hört sich sehr komisch an...


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Wenn zu deinem alten Arbeitsvertrag nur ein Anhang geferigt wurde, so ändert dieser den ursrüngl. Vertrag nur in den Punkten, die im Anhang genannt werden, nämlich Arbeitszeit und Vergütung. Alle anderen Regelungen deines vorherigen Arbeitsvertrages bleiben gültig - also auch Urlaubsanspruch, Entgelfortzahlung bei Krankheit, Regelung zur Freistellung wg. Kinderkrankung, Aufgabengebiet usw. Alle diese Rechte hättest du übrigens sowieso, auch wenn sie nirgends vertraglich erwähnt wären, und zwar in dem Umfang, wie sie eine vergelichbarer Vollzeitbeschäftigter im gleichen Betrieb hat, mindestens aber im gestezlichen Umfang. Alles andere wäre sittenwidrig und damit nichtig. Die gestzlichen Mindestregelungen z.B. zum Urlaub, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, der Freistellung bei Kinderkrankung usw. sind für jedes (egal ob Supervoll- oder Mini-Mini-Teilzeit)Beschäftigungsverhältnis absolut unabdingbar! Wenn dein Vertrag mindestens 58 Arbeitsstunden pro Monat vorsieht, so heisst das nicht nur, dass du mind. 58 Stunden arbeiten musst, sondern verpflichtet den Arbeitgeber andererseits auch, dich mind. 58 h/Monat zu beschäftigen. Hat er weniger Arbeit für dich, so muss er dennoch mind. 58 Std./Monat bezahlen! Also nix von wegen du bekommst nur die Zeit bezahlt, die du da bist. Das gilt erst ab der 59. Arbeitsstunde im Monat. (Ich bin übrigens selbständige Personalberaterin mit über 10 Jahren Berufserfahrung und studiere nebenbei Jura...)


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Hi Sabine! Ich kenn' mich nur mit Minijobs aus, weil unser Kindermädchen so angestellt ist. Da gibt's Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Was allerdings im realen Leben fast nie so gehandhabt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man bei einem Midijob schlechter gestellt ist. Mehr Infos unter www.minijob-zentrale.de Ansonsten Z.B. Krankenkasse anrufen, die müßten Dir was zur Lohnfortzahlung sagen können und ansonsten mindestens, wo's die restlichen Inofs gibt. Ciao Regina


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Hallo an alle und vielen Dank für Eure Antworten. Krankenkasse habe ich schon angemailt und warte auf Antwort. Junima, ich habe heute unseren Gebietsleiter drauf angesprochen, der wollte aber wohl nichts falsches sagen und will erst mit unserer Firmenanwältin reden, die erst nächste Woche wieder da ist. Je nachdem was da raus kommt, darf ich hier ochmal ein "@junima" reinsetzen und Dich was dazu fragen? Viele Grüße Sabine


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...darf ich keine Rechtsberatung durchführen. Das dürfen nur Volljuristen mit entspr. Zulasung und auch dann nur gegenüber einem Mandanten. Ich kann Fragen also immer nur im Sinne allgemeiner Informationen aus Sicht einer Personalerin beantworten...


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....das ist in Ordnung. Ich muss ja nur wissen was ich denen sagen kann und evt. wo ich das nachlesen kann. Vielen Dank schonmal, ich melde mich dann hier im Forum. Viele Grüße Sabine