Mitglied inaktiv
Hallo Camilla, wenn Du keine Betreuung für Deine Kinder hast, kannst Du auch ALGII beantragen, weil Du dann nicht in der Lage bist zu arbeiten, weil Du für die Betreuung Deiner Kinder zuständig bist. Dann müsste das Amt Dir eine Betreuung für Deine Kinder vermitteln, wenn sie Dir eine Arbeit anbieten. Wünsche Dir viel Glück :-) Alles Liebe, Evchen
Hallo, jetzt habe ich aber mal eine dringende Frage, da ich mich damit gar nicht auskenne. Ist es denn wirklich so, dass man sich auch mit einem kleinen Kind (ca. 7 Monate) einfach arbeitssuchend melden kann und dann Arbeitslosengeld bekommt? Ich meine, eigentlich ist es doch so, dass man sein bißchen Erziehungsgeld bekommt und sonst nix. Arbeitslosengeld ist doch wesentlich mehr. In dem Fall sehe ich es nämlich auch so wie fenja2003. Wenn ich Geld bekomme dafür, dass ich arbeiten gehen kann, dann muß ich das eben auch für die Kinderbetreuung einsetzen. Jeder hier, der mit kleinen Kindern arbeiten gegangen ist, hat den Hauptteil seines Gehaltes in die Betreuung gesteckt. Das war bei mir auch nicht anders. Wenn ich mein Kind nicht fremdbetreuen lassen will, dann darf ich auch kein Geld bekommen. Das sehe ich dann auch als Betrug an. Gruß Iris
Hallo Iris, manchmal ist es aber so, dass man keine Betreuung für die Zwerge bekommt - besonders für die Kleinen im Krippenalter. Dann beantragt man in der Elternzeit (man hat ja einen laufenden Arbeitsvertrag) ALGII - das ist dann Hilfe zum Lebensunterhalt. Wenn natürlich ein Ehemann da ist, der genug verdient oder ein Partner, mit dem man zusammen wohnt, muss der natürlich für einen aufkommen. Ist man aber alleinerziehend, oder der Partner verdient nicht genug, kann man diese Hilfe beanspruchen. Wovon sollte sonst eine alleinerziehende Frau z.B. nach der Geburt leben, wenn sie ihr Kind versorgt? Viele Grüße, Evchen
lg
Ja, trotzdem wär es eine Alternative für mamacamilla83 - aus diesem Grund habe ich ihr geschrieben.
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