Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, wenn in einer Stellenanzeige steht: "...Sie haben Spaß an.... und freuen sich darauf, uns tatkräftig zu unterstützen..." - es handelt sich im Übrigen um eine Aushilfstätigkeit im Bereich Dienstleistung.- dann sind Vorkenntnisse nicht zwingend erforderlich, richtig? Danke!
Hi, an dem Satz würde ich das nicht abhängig machen. Wenn Vorkenntnisse - wie du schreibst - zwingend erforderlich wären, dann würde die das auch rein schreiben. Um welchen Job geht es denn? Dann kann man hier eher sagen, ob da Quereinsteiger Chancen haben oder nicht?! Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit