Elternforum Baby und Job

Mal ne Frage hab...

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Mitglied inaktiv

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Hallo Ihr Lieben, ich weis zwar net ob ich ím richtigen Forum bin, aber hier mein Anliegen: Ich bin noch zur Zeit in Elterzeit und habe am 1.8.07 entbunden. Wann muss ich meinen 2. Antrag auf Elternzeit bei meinem Chef beantragen? Kennt sich da jemand aus? Und hättet Ihr ne Formulierung für den Antrag für mich? Hab schon gegoogle´t fand aber nix passendes!! Wäre dankbar für Antworten! LG Hüsne


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Hi, wenn du am 1.8.07 entbunden hast, dann bist du noch im Mutterschutz, noch gar nicht in der Elternzeit. Wenn du nach dem MuSchu weiter zu Hause bleiben möchtest, musst du das deinem AG so schnell wie möglich mitteilen - und zwar verbindlich für die ersten 2 Lebensjahre. Dazu reicht z.B. "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich für den Zeitraum vom ... bis ... Elternzeit in Anspruch nehmen möchte." Auch ein Teilzeitwunsch während des Zeitraumes musst du sofort mit äußern, danach geht es nur noch mit Zustimmung des AG. Wenn du dann das 3. Jahr auch noch nehmen möchtest, musst du das 8 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres mitteilen. Gruß, Speedy


Mitglied inaktiv

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Wenn du im Anschluß an die Mutterschutzzeit also 8 Wochen nach Entbindungstag Elternzeit beginnen möchtest, muss du 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit also 2 Wochen nach Entbindung mitteilen, dass du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Darüber hinaus, kann man jederzeit solange das Kind keine 3 Jahre alt ist mit einem 8 Woche Vorabankündigung Elternzeit beantragen. Wenn du noch Zweifeln hast, frag einfach bei deiner Personlabteilung.