Mitglied inaktiv
......kann und darf man eigentlich seine Elternzeit verlängern, OBWOHL man schon wieder (mittlerweile) ein halbes Jahr lang arbeiten geht? MUSS der AG dem zustimmen? Oder habe ich jetzt einfach Pech gehabt, weil ich nach zehn Monaten EZ wieder angefangen hab zu arbeiten? Ich mein, ich mußte gehen, weil es einfach finanziell hinten und vorne nicht gereicht hätte. Aber ich quäle mich echt auf die Arbeit und es wird täglich schlimmer. Danke für Eure Antworten lG
Den Rest Elternzeit kann man normal bis zum 7. Lebensjahr des Kindes nehmen (zumindest das 3. Jahr). Da du aber weniger als 2 Jahre genommen hast, brauchst du die Zustimmung des AGs. Zudem vermute ich, dass dir nur das 3. Jahr zusteht und dir die restlichen 1 Jahr und 4 Monate verloren gehen, bin mir aber nicht sicher... Hast du denn voll gearbeitet nach dem Kind oder Teilzeit in Elternzeit? LG, Mari
Hallo, also ich habe nach der Geburt meiner ersten Tochter nach 10Monaten EZ wieder 75% gearbeitet. Aber nicht im Rahmen der EZ. Und jetzt nach der Geburt von Tochter zwei arbeite ich 50%! Aber ich habe das wegen dem Geld machen müssen. Ich wär so gern bei meinen Kindern geblieben. Gibt es denn da eine offizielle Stelle, die einem darüber Auskunft geben kann?
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit