Mitglied inaktiv
Guten Morgen, mein Name ist Silke und ich arbeite jetzt wieder auf 400€-Basis.Ich habe vorher ALG 2 bekommen, jetzt nicht mehr, wir sind umgezogen und dadurch mußte ich mich in Berlin abmelden und war hier noch nicht auf dem Amt. Meine Frage ist, kann ich trotz 400€ Job ALG 2 beantragen ? Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, bilden aber eine ehe-ähnliche Lebnensgemeinschaft wies so schön heißt. Wir haben einen Sohn (9 Monate alt). Ich bin nicht in der Elternzeit, war freie Mitarbeiterin vor der Geburt. Ich dachte, ich frag erstmal hier nach, bevor ich das Amt bemühe ;-) Danke für evtl. Antworten, einen schönen Tag, LG, Silke
Hallo! Wenn dein Freund ein Einkommen hat, habt ihr wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG2. Da ihr zusammenlebt, wird euer Geld auch zusammengerechnet. Aber erkundigen kannst du dich ja trotzdem. Vielleicht habt ihr auch Anspruch auf Wohngeld? LG Heike
Gib mal bei google ALG 2 Rechner ein, da findest du ganz viel von diesen Rechner und da wird auch das Einkommen von deinem Freund berücksichtigt. Dann weißt du ca. ob und was dir zusteht. LG Britta
Hallo Silke, was ich jetzt nicht verstehe: Arbeitest Du erst seit dem Umzug auf 400 Euro-Basis oder vorher auch schon? LG Dani
Sorry, habs erst heut wieder gelesen. Ich arbeite erst jetzt wieder auf 400€ Basis, mein Kleiner ist erst 9 Monate alt. Vorher war ich arbeitslos und ALG 2 deshalb, weil ich freie Mitarbeiterin war, keine Anstellung in dem Sine hatte. Nach dem Umzug habe ich mich nicht wieder ans Amt gewandt, da meine Beraterin in Berlin sagte, ich könnte evtl. Probleme kriegen, wenn wir hier für 800€ Miete wohnen, nach dem Motto, dann brauchen sie auch keine Unterstützung, deshalb hatte ich bisher Manschetten, den Staat anzupumpen. Mein Freun verdient 3000€ Brutto und ich bekomme Kinder- und Erz. Geld, sonst nix außer dann jetzt 400€-Job. Danke für Eure Antworten, LGSilke
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