Mitglied inaktiv
Hallo, ich würde gerne wissen, ob ihr eure Lohnsteuerkarte beim AG einreichen mußtet während der Elternzeit? Mein AG hat es gefordert von mir. Ich dachte zuerst das wäre ein Mißverständis. Oder hat es damit was zu tun, dass man woanders nicht arbeiten darf während der Elternzeit? Habe einen Sohn, der jetzt 10 Monate alt ist und 3 Jahre Elternzeit (unter Vorbehalt, werde wohl nächstes jahr anfangen) beantragt. lg Zara
Ich bin es auch so gewohnt, dass man die Lohnsteuerkarte während der Elternzeit auch einreichen muss. Denke, es ist so wie du es vermutest, dass der AG so die "Sicherheit" hat, dass du während der Elternzeit nicht wo anders arbeitest.
Der AG übermittelt am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt auf der neben den Daten der Lohnsteuerkarte der Buchstabe U draufsteht. Deshalb benötigt er die Lohnsteuerkarte. LG Kerstin
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