Elternforum Baby und Job

Liebe Lehrerinnen: Bücher absetzen?

Liebe Lehrerinnen: Bücher absetzen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo mein Mann brütetgrad über der Steuer: ich bin ja deutschlehrerin und mache z.Z. auch musik in der grundschule. ich lafe massenhaft Kinderbücher so für grundschulkinder und älter, auch um informiert zu sein etc...kann ich das alles von der stuer absetzen?? Und wie ist es mit den CD s, die ich ehrlich gesagt natürlich meinem Sohn schenke, aber auch mla im Unterricht benutze?? Also ritter rost etc...ist das "korekt" das anzugeben?? Udn auch so Bücher wie tintenblut und so??? Wie macht ihr das??? Danke HEnni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ansetzen natürlich. Zur Not kannst Du Dir vom Schulleiter eine Bestätigung geben lassen, dass Du diese Fächer unterrichtest. Wenn der Steuerbeamte kleinlich ist, kannst ja noch den Lehrplan beifügen. Was Du dann machst, wenn Du die Dinger unterrichtstechnisch ausgeschlachtet hast, fragt keiner. Hinterher kannst das Zeug ja deinem Sohn schenken.... :-))) Meiner würde sich wahrscheinlich diebisch über irgendwelche BWL- und DV-Bücher freuen *grins* LG rubi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bisher haben wir immer ALLES abgesetzt. Ich würde auch sagen, dass 80% meiner Bücherkosten für die Schule sind. Wenn nicht noch mehr. Da sind so viele eindeutige Rechnungen dabei, dass noch niemand etwas gesagt hat, wenn auf der Amazon-Rechnung neben den Fachbüchern auch ein Krimi oder Kalender steht... LG Dany


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

liebe henni ich setze seit vielen jahren alles an bücher ab, was tatsächlich mit meinem job zu tun hat. und das ist viel. aber: du brauchst dir die mühe mit den belegen nur machen, wenn du über die pauschale der werbungskosten hinaus gekauft hast. das waren mal 2000 DM, in euro und heute weiß ich es nicht mehr so genau. das ist ne stange geld, aber das kriegt man oft auch so zusammen (beufskleidung, pc, beiträge bei berufsverbänden usw.). wichtig ist natürlich, dass du dir auf buchquittungen entweder den genauen titel des buches oder 'fachliteratur' schreiben läst. wir steuerzahler/innen finanzieren dir nämlich deine romane nicht. :-) lg paula


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

frechheit*gg* ne, aber im ernst: wir kommen auch über diese Pauschale. aber ich finds halt schwieirg: ich finde als deutschlehrerin muss ich einfach auch viel kidner- und jugeendliteratur lesen, auch wenn ich sie dann cniht als Klassenlektüre bestelle. auch wenn schüler ein buch vorstellen etc kaufe ich mir dann auch oft die bücher...und da find cihs dann schwieirg ob das "Werbungskosten2 sind oder eben nciht. miene reinen romane zahl ich naklr selbst, also alles was nur für erwachsenen ist. aber tintenblut, harry potter etc betrachte ich als "für deutschlehrer nötig". Oder?? ich bestelle nur bei amazon, die haben eh immer den titel drauf...bisher wurd auch noch nie was beanstandet... aber: ich geb zu, ich setze auch die ritterbücher meines Sohnes mit ab...stelle sie aber meinen schülern zur verfügung wenn wir das thema behandeln...! LG Henni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Okay, als Finanzbeamte sehe ich das Thema wahrscheinlich naturgemäß etwas anders als du als Grundschullehrerin. Trotzdem finde ich es teilweise heftig, was gerade Lehrer so alles abzusetzen versuchen, und wenn mir da irgendetwas besonders aufstößt, werde ich auch manchmal kleinlich! Grundsätzlich gilt - es sind Werbungskosten, wenn die Aufwendungen ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich veranlasst sind. Wenn es also um Ritterbücher und CD's geht, die Du Deinem Sohn schenkt, aber im Unterricht "auch mal mitbenutzt", handelt es sich im steuerrechtlichen Sinne nicht um Werbungskosten, weil die Bücher/CD's dann zwar auch in der Schule (mit-)benutzt werden, der Schwerpunkt aber ganz klar bei Deinem Sohn liegt - und Dein Sohn ist eindeutig nicht beruflich! Grob vereinfacht - berufliche Veranlassung/Nutzung sollte schon bei mind. 80 % liegen, teilweise auch bei 95 %... Bei "Tintenblut", "Harry Potter" etc. handelt es sich um Bücher, die allgemein von Interesse sind, und wenn sich ein Lehrer diese und ähnliche Bücher nur kauft, um "informiert" zu sein, den Gesprächen der Schüler folgen zu können, ohne die Bücher tatsächlich im Unterricht zu behandeln, liegt offenkundig neben der beruflichen Mitveranlassung auch eine private Mitveranlassung vor - und bei privater Mitveranlassung scheidet ein Abzug der Kosten als Werbungskosten aus. Wie "kleinlich" ich werde, wenn ich so eine Steuererklärung bearbeite, ist auch bei mir unterschiedlich, aber ab einem gewissen Umfang bzw. einer entsprechenden Penetranz kann ich, wie schon gesagt, sehr kleinlich werden - und habe gegenüber dem armen Steuerpflichtigen noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen! *grins*