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Lehrerinnen: sich selber vertreten in Elternzeit

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Hallo liebe Kolleginnen :-) nun, da Zwerg 2 bald geboren wird, überlege ich, wann ich wieder einsteige. Momentan ist mein Plan, zum Halbjahr wieder mit reduzierter Stundenzahl anzufangen... Wenn das gut läuft, würde ich gerne zum kommenden Schuljahr 08/09 weiter aufstocken. Wisst ihr, wann ich mich da festlegen muss? Klar, wenn ich die Elternzeit beantrage, gebe ich an, dass ich ab dem Halbjahr wieder einsteige mit xy Stunden. Nur muss ich da auch schon angeben, wie es weiter laufen soll? Und muss ich gleich die ganzen 3 Jahre verplanen oder kann ich das auch später noch entscheiden? Leicht planlose Grüße, Katpa (an die schon-Ferien-Bundesländer beste Feriengrüße ;-) )


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Hallo Du musst dich nach der Geburt zunächst für 2 kJahre festlegen was die Elternzeit angeht. Also ob du sie nimmst oder nicht. Wenn du in den 2 Jahren UNTERHÄLFTIG arbeiten möchtest, dann GEHT das nur in Elternzeit, d.h. du nimmst die 2 Jahre und schreibst aber gleich dazu am besten dass du ab dann nd dann an einer 1/4 stelle oder so interesserit bist. Willst du ÜBER halb arbeiten dann ist es sowieso egal ob du die elternzeit nimmst oder nciht. ich habe 2 jahre genommen, aber nach einem dann 1/4 Stelle gemacht..war super. LG HEnni


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Bei mir hat das Schulamt gewollt, dass ich mich möglichst für die 2 Jahre EZ, die man ja fest beantragen muss, dass dritte muss bis zunem Stichtag beantragt werden, also bei mir wollte das Schulamt planungssicherheit. die bezirksregierung hatte das denen überlassen. LG


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Ich musste mich direkt festlegen, wielange ich Elternzeit nnehme. Ich habe volle drei Jahre genommen (Kind passenderweise zum Schuljahresbeginn geboren), aber direkt nach dem Mutterschutz wieder mit Viertelstelle begonnen. Klappt gut (habe jetzt ein Jahr rum). Das einzig Dumme ist nur, dass man an allen Konferenzen etc. teilnehmen mss. Da gibt es dann schon mal Wochen mit 4 Nachmittagen. Arme Schwiegereltern :-)) LG


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Danke euch! Kann ich denn z.B. nach einem halben Jahr die Stunden wieder aufstocken, wenn ich merke, das läuft? Bei meinem Sohn lief das alles so einfach, nur jetzt dann mit zwei Kindern bekomm ich etwas kalte Füße. Mann, mir fehlt die Arbeit. Ich sitze ja schon seit Beginn mit nem BV zuhause :-/ LG, Katpa


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Hallo, wieso hast du denn ein Berufsverbot? Also, ich musste mich bis zwei Wochen nach der Geburt schriftlch festlegen, wielange ich Elternzeit nehme und wieviele Stunden ich geben will. So einfach kann das wohl nicht geändert werden. Es kommmt wahrscheinlich auf´s Bundesland an. Ich stamme aus Rheinland-Pfalz, und du? Du könntest dir aber auch ein Jahr arbeitsfreie Elternzeit gönnen. Unserer war für das Elterngeld leider zu früh, und wir haben gebaut :-( Sonst wäre ich, glaube ich, das erste Jahr zu Hause geblieben. LG


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Also, bei uns kann man versuchen einen NAtrag zu stellen um die Stunden aufzustocken, ist nur nicht gesichert, dass das dann auch klappt, weil die EZU-Vertretung oft schon vertraglich gesichert ist... Frag doch mal bei euch in der Personalabteilung genauer nach. LG