Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, ich habe vor einigen Wochen schon einmal geschrieben. Mittlerweile bin ich in der 12. SSW angekommen und habe mich immer noch nicht "getraut" meine Schwangerschaft mitzuteilen. Ich bin verbeamtete Lehrerin (Grundschule, Bayern). Nach meinen Infos (auch von hier, vielen Dank) ist es leider so, dass die Mitteilung der Schwangerschaft wohl ein Beschäftigungsverbot nach sich zieht, da ich gegen einiges nicht immun bin. Da ich mir zuhause sein zu diesem frühen Zeitpunkt schwer vorstellen kann, habe ich das ganze geschoben. Wie ist der genaue Ablauf wenn ich die Mitteilung mache? Werde ich sofort nach Hause geschickt? Oder erst zum BAD und dann werden die Ergebnisse abgewartet und alles verläuft in "aller" Ruhe. Kann ich irgendwo vorab die genau Regelung für Bayern/Grundschule nachsehen (welcher fehlende Immunschutz zum BV führt)? Irgendwie will ich es immer noch nicht wahrhaben, dass das so laufen wird :-(. Vielen Dank lg Mathi
Hallo! Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Wusste garnicht, dass man als Lehrerin auch ein BV bekommt, wenn der Immunstatus unzureichend ist (kannte das nur von Erzieherinnen)! Aber wenn es wirklich so sein sollte, hat es ja sicher seinen Grund und dann würde ich die Schwangerschaft schnellstmöglich mitteilen. Sobald die Schwangerschaft von einem Gyn. bestätigt wurde, bist Du verpflichtet, diese Deinem AG mitzuteilen. Es bringt ja niemandem was, die Sache aufzuschieben. LG, nele
Hallo nochmal ;-), mir fehlt ganz speziell der Immunschutz gegen Ringelröteln lg mathi
bei mir war's so: habs mitgeteilt und wurde sofort freigestellt bis ich meinen Termin beim bad hatte (da man ja nicht wußte ob immunschutz vorhanden oder nicht). erst danach durfte ich wieder arbeiten, da ich gegen alles notwendige immun war. viele grüße
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. War das auch Bayern? lg mathi
nee, nrw. aber ich denke, dass das überall so ist, also ziemlich streng!
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit