Mitglied inaktiv
... bedeutet das: während ihres Aufenthaltes? Also zusätzlich zu den Fixkosten als Au Pair noch ein Fixgehalt mit festem Vertrag? bin unerfahren... Cella
Hallo Cella, wir haben unser ehemaliges Au pair - die Zeit ist ja auf 1 Jahr begrenzt - inzwischen fest angestellt; also ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherung, Steuer und vor allen Dingen Arbeitserlaubnis (die größte Hürde). Im Prinzip macht sie dasselbe wie vorher ... zum besseren Gehalt. 1 Jahr ist halt doch sehr kurz und für unsere 4 noch recht kleinen Zwerge waren die Wechsel in der Mit-Betreuung nicht gut. Eine teure Lösung, aber für uns die beste. Gruß Julia
Hallo würd mich mal interessieren, wie ihr die arbeitserlaubnis bekommen habt..woher kommt sie denn??? LG HEnni
Hallo Henni, sie kommt aus Litauen; inzwischen zwar EU, aber es gibt ja noch Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt. D.h. es besteht wie bei anderen Herkunftsländern auch ein Vorrang für inländische Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose. Mir war bei der Agentur für Arbeit wenig Hoffnung gemacht worden, aber ich habe das ganz normale Verfahren durchgeführt : Einen Suchauftrag erteilt mit genauer Stellenbeschreibung und erläutert, weshalb unser bisheriges Au pair für die Stelle besonders geeignet ist (man kennt sich bereits, was bei einer Beschäftigung und Wohnen im Haushalt ja von Bedeutung ist, Kinder kennen sie, Wechsel in der weiteren Bezugsperson wäre aus pädagogischer Sicht nicht ratsam usw.). Auf keinen Fall darf man aber schreiben, man würde nur diese eine Person beschäftigen ! Dann habe ich wochenlang gezittert, ob mir irgendwelche Bewerber ins Haus geschickt werden - kam aber keiner - und nach 4 Wochen war die Arbeitserlaubnis da. Das A und O ist denke ich die Stellenbeschreibung. Wenn Dich das näher interessiert, melde Dich doch nochmal. Gruß Julia
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