Mitglied inaktiv
Hallo, habe bereits herausbekommen, dass es während der Elternzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Arbeitnehmers gibt, 3 Monate zum Ende der der Elternzeit. Meine endet zum 30.11.2008, wann müßte denn die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen sein, und falls ich den Termin bereits verpasst habe, bzw. nicht schaffen kann, wie siehts denn dann aus, kann ich wirklich erst ab Ende der Elternzeit plus meine Frist (hier ein ganzes Quartal)...kündigen? in meinem Vertrag steht "sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres...gesetzliche längere Kündigungsfristen bei entsprechender Betriebszugehörigkeit gelten." Ich habe ein eventuell neues Angebot, aber die Entscheidung darüber fällt erst im September. Ich weiß nun nich so recht wie ich was zu beachten habe. Vielen dank.
Gilt die von Dir genannte Kündigungsfrist in Deinem Vertrag nicht evtl. nur seitens des Arbeitgebers? Kommt mir etwas ungewöhnlich vor, dass Arbeitnehmer so eine lange Kündigungsfrist und nur zum Kalendervierteljahr haben sollen?! Kann aber sonst auch nicht weiterhelfen. V. G.
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