Mitglied inaktiv
Hallo... Ich war heut dann mal beim Betriebsrat, wegen meiner Kündigung und der Schwangerschaft. Habe mal nachgefrgt, wegen dem Abteilungswechsel, aber er konnte mir absolut keine Auskunft geben. Vielleicht könnt ihr mich etwas beruhigen. Ich habe Angst, dass ich das nervlich nicht aushalte bzw. das das uzviel Stress für s Baby wird, wenn ich doch in der alten Abteilung bleiben muss (wo man mich ja gekündigt hat, weil ich nicht ins Team passe). Da ich ja einen befr. Vertrag habe, habe ich aber ja auch keine Möglichkeit dann zu Kündigen. Wie könnte ich dem dann entfliehen? Darf der Arzt mich deswegen dann krankschreiben? Oder müsste er sich was anderes aus den Fingern saugen? Mach mir im moment, glaub wirklich zu viele Gedanken... Kann aber net anders... Danke Sandy
Ich bin auch im BR. Wieso wurdest du von der Abteilung "gekündigt"? Sind es Tätigkeiten die du weger der Schwangerschaft nicht machen kannst z. B. Laborarbeiten, Außendienst...? Also: 1. Schwangere stehen unter Kündigungsschutz - eine Kündigung muss vom RP genehmigt werden (z. B. bei Diebstahl) Wenn dein Vertrag nur befristet ist, Endet der Vertrag ohne Kündigung, d. h. er läuft einfach aus.
Ich wurde in der Probezeit gekündigt, da ich nicht ins Team passe. Die Firma weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Und ja, ich arbeite im Labor, allerdings sind sicher nicht alle arbeiten dort verboten ;-) Und das der Vertrag dann einfach ausläuft, weiß ich auch. Allerdings geht es mir darum, dass ich mich nicht wohl fühl in der Abteilung und es sicher nach der Kündigung (und der evtl folgenden "Wiedereinstellung") sicher nicht besser wird mit dem Verhältniss zu den Kollegen. Und ich nicht weiß, ob ich diesem Druck standhalten kann. Da der Vertrag aber ja befristet ist, könnte ich selbst ja nicht kündigen, falls dies der Fall wäre. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mein Attest abgegeben habe? Muss ich dann zur Arbeit kommen, als wenn ich ungekündigt wä? Oder abwarten, was die Firma meint? Danke Sandra
Wann hats du denn die Kündigung erhalten? Von dem, was ich hier gelesen habe, ist sie doppelt unwirksam. Für ein von Anfang an befristetes Beschäftigungsverhältnis kann nicht noch zusätzlich eine Probezeit vereinbart werden! Entweder befristet ohne Probezeit oder unbefristet mit Probezeit. Eine Kombination geht nicht! Selbst wenn du in einer rechtswirksamen Probezeit wärst, endet diese sofort mit Bekanntgabe deiner Schwangerschaft. Eine Kündigung ist unwirksam (nicht Wiedereinstellung sondern Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses!) Allerdings solltes du die SS jetzt schleunigst deinem AG mitteilen und im gleichen Zug um ein Gespräch bzgl. der künftigen Arbeitssituation bitten. Da kannst du doch deine Bedenken/Belastung wg. der SS und der bisherigen Abteilung schildern und um Lösungsvorschläge bitten. Sollte das nichts bringen, kannst du deinem Arzt deine Situation darlegen. Er kann dich, sofern Bedenken bzgl. deiner (auch psychischen!) Gesundheit oder der des Babys aufgrund deiner Arbeitssituation bestehen krankschreiben oder (im Extremfall, der bei Laborarbeit gegeben sein kann) auch ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Nun noch zum letzten Punkt: Selbtsverständlich kannst du das Beschäftigunsgverhältnis jederzeit u. ohne Angabe von Gründen mit eine Frist von vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen - auch wenn es eine befristeter Vertrag ist! Die Nichtkünbarkeit eines befristeten Vertrages gilt nur für die Arbeitgeberseite - nicht für den Arbeitnehmer!!! Alles Gute für's Baby und Dich! junima
Befristung schließt Probezeit aus? Bist Du ganz sicher? Weißt Du den §§ in dem das steht? Wäre Dir sehr dankbar. Höre ich nämlich zum ersten Mal, aber bisher hatten wir auch nur ein befristetes Arbeitsverhältnis und das ist Jahre her, inzwischen hat sich ja da alles geändert.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/probezeit.php und auch auf anderen Seiten. Der Unterschied ist nur, dass díe Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich erwähnt werden muss im AV. Also auch Befristete Verträge können innerhalb einer 6 monatigen Probezeit gekündigt werden, wenn es der Arbeitsvertrag vorsieht.
...es gibt zwei Möglichkeiten der Probezeit: 1. Unbfristetes AV mit bis zu max. 6 Monaten Probezeit oder 2. Vorgeschaltete Probezeit, d.h. befristets AV für max. 6 Monate (Probezeit), das im Zweifel mit Auslauf der Befristung endet u. zwischenzeiltlich nur gekündigt werden kann, wenn das ausdrücklich so im Vertrag festgehalten ist. Es gibt aber nicht(!) ein befristetes AV mit inkludierter Probezeit - und so hatte ich die Schilderungen von "sandylove" verstanden.
Bist du dir da gaaanz sicher? Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis für 1 Jahr mit 6 Monaten Probezeit... Hatte aber auch bei meinem früheren Arbeitgeber nen befr. Ver. für 2 Jahre mit 6 M. Probezeit...
Fall 1 spielt eigentlich in der Praxis seit Jahren keine Rolle mehr. Das Kündigungschutzgesetz greift sowieso erst ab dem 7. Beschäftigungsmonat, so dass -auch ohne explizite Vereinbarung einer Probezeit - innerhalb der ersten 6 Monate ohnehin mit einer zweiwöchigen Frist u. ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Nur wer mit dem AN ein kürzere Probezeit vereinbart und ihm z.B. bereits ab dem vierten Besch.-monat Kündigungsschutz gewähren möchte, der vereinbart noch eine Probezeit im Vertrag (Aber welcher AG will/macht das schon? Habe ich jedenfalls noch nie erlebt...)
...kann vor Ablauf der Befristung nicht ordentlich (durch den Arbeitgeber) gekündigt werden: § 15 Abs.3 TzBfG. Auch eine Kündigung während der ersten 6 Monate einer Beschäftigung (sog. Probezeit) ist eine ordentliche Kündigung. Eine Ausnahme wäre nur gegeben, wenn eine ordentliche Kündigung ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag (auch durch Bezugnahme auf einen evtl. gültigen Tarifvertrag) vereinbart wurde. Da du aber selbst davon ausgingst, bis zu Ablauf der Befristung nicht kündigen zu können (was tatsächlich aber eben lt. obigem § nur für den Arbeitgeber gilt!), nehme ich an, dass eine solche Regelung nicht in deinem Arbeitsvertrag enthalten ist.
so lese ich überall in allen Ratgebern, dass auch ein befristeter Vertrag ordentlich gekündigt werden kann (von beiden Seiten), wenn das ausdrücklich vereinbart ist: Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, falls eine solche Kündigungsmöglichkeit nicht einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Aber wenn sandylove ihre Schwangerschaft innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung bekanntgibt, ist die Kündigung sowieso unwirksam. Deshalb mein Tip an Sandylove, ihre Schwangerschaft bekannt zu geben. Gruß Tina
Die Ergänzung stimmt so nicht. Ohne Vereinbarung einer Probezeit, kann innerhalb der ersten 6 Monate mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats gekündigt werden. Es kann aber eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart werden und die Kündigungsfrist für beide Seiten auf 14 Tage zu jedem Datum vereinbart werden. Ist nichts vereinbart, gilt §622 BGB und das sind 4 Wochen wie oben geschrieben.
und nichts anderes als du gerade schreibst, hatte ich ja auch gesagt (sogar mit Zitat des § 15 Abs.3)... Und nochmal zur Probezeit, abgesehen von der etwas verkürzten Kündigungsfrist ist die Probezeit ansonsten irrelevant. Es gibt sicher Branchen (weiss jetzt nicht in welcher du tätig bist), wo dieser einzig relevante Punkt (die kürzere Kündigunssfrist) von Bedeutung ist. In der Banche in der ich seit 18 Jahre arbeite, ist sie es jedenfalls nicht. Bei ganz groben Schnitzern des MA gibt es ja die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung, ansonsten ist man bei meinen Auftraggebern doch so sozial eingestellt, dass man dem ungeeigneten Mitarbeiter wenigstens zwei Wochen mehr Zeit "gönnt", sich einen anderen Job zu suchen. Ich weiss auch von einem sehr grossen deutschen Konzern in "meiner" Branche, dass er in seinen Standardverträgen Probezeiten seit ca. 10 Jahren nicht mehr vereinbart...
ich habe Dein Posting jedenfalls anders verstanden. Was die Kündigungsfrist angeht, hängt es mehr von der Stelle als der Branche ab - zumindest bei uns. Mancher AN hat auch den Wunsch schnell aus dem Vertrag rauszukommen. Fall habe ich ganz akut hier, eine Mitarbeiterin will den Vertrag früher auflösen als vorgesehen. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass kurze Kündigungszeiten alleine im Interesse des AG sind. Gruß T. Ich habe in verschiedenen Branchen gearbeitet, bevor ich hier gelandet bin (auf 18 Jahre in nur einer Branche kann ich deswegen nicht zurückblicken)
bleibt aber für die Zukunft mangels weiter Beteiligung meinerseits ausgeschlossen. Dir weiterhin viel Freude in Deinem Forum und mir einen schönen Urlaub! junima
Oh jeh.... was ist denn hier los? ;-) Ich habe mir gerade meinen Vertrag geschnappt und mal nachgelesen... bin jetzt etwas verwirrt: In meinem Vertrag steht: Die PZ beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wo zum 15 oder zum Ende eines KMonats gekündigt werden, im übrigen gilt für die.... eine Kündigungsfrist von 6 Mon. zum Quartalsende..... Das bedeutet doch das ich eine KF von 4 Wochen zur Zeit habe, und nicht von 14 Tagen, so wie s in meiner Kündigung ist... oder? mündl. K 2 Juli und freigestellt bis 16. wo ich dann ja entlassen bin. Versteh nur noch Bahnhof
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