Mitglied inaktiv
Hallo! Vor und während meiner Schwangerschaft hatte ich einen Minijob für 2 x die Woche à 4 Stunden. Wie mit dem Arbeitgeber vereinbart, werde ich im Januar wieder dort anfangen. Heute hat mir mein Chef allerdings mitgeteilt, dass er mich nur noch einstellen kann, wenn ich 4 x die Woche à 2 Stunden arbeiten kann, da so auch meine Schwangerschaftsvertretung gearbeitet hat und er dies effektiver findet. Ansonsten brauche ich nicht mehr kommen und er muß jemand neues einstellen. Die Schwangerschaftsvertretung bleibt aber auf jeden Fall. Das heißt, es kommen 2 Arbeitskräfte auf einen Arbeitsplatz. Wie sind denn in diesem Fall die Rechte des Arbeitnehmers? Vorher habe ich dienstags und donnerstags von 08:30 - 12:30 Uhr gearbeitet. Jetzt soll ich montags - donnerstags von 10:00 - 12:00 Uhr arbeiten. Leider kann ich das nicht, da ich montags und donnerstags keine Betreuung für meine Kinder habe. Muß ich mir das wirklich gefallen lassen? Ich habe eigentlich mit dem Gehalt ab Januar gerechnet. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Bin nämlich total fertig und weiß nicht, was mir zusteht. Vielen Dank und Grüße Conny
Hallo, was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag genau zu Arbeitszeiten / Arbeitstagen etc.? Nach der Elternzeit lebt das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert wieder auf, es sei, denn, es wird etwas anderes mit beiden Seiten vereinbart. Wie groß ist der Betrieb? Kann auch eine Rolle spielen wegen der Anwendbarkeit der Regeln zu Elternzeit / Anspruch auf Teilzeit etc. Vom Gefühl her würde ich sagen, Deine Rückkehr müßte vom Prinzip her zu den bisherigen Bedingungen stattfinden, dass die Aushilfe / Vertretung zu anderen Zeiten gearbeitet hat, kann nicht Dein Problem sein (vor allem, wenn sie fest angestellt bleibt nach Deiner Rückkehr!). Bist Du in einer Gewerkschaft? Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Beide helfen entsprechend weiter. Heidi
Die Firma besteht eigentlich nur aus mir und dem Chef bzw. jetzt aus meiner Vertretung. Außerdem steht im unbefristeten Arbeitsvertrag, dass ich 35 Stunden im Monat arbeite. Allerdings nicht, an welchen Tagen.
100 %ig Bescheid weiß ich auch nicht. Aber wenn in deinem Vertrag nur die monatliche Arbeitszeit festgelegt ist, hast du keinen festen Anspruch auf deine alte Arbeitszeit. Die andere Arbeitszeit jedoch "nur" als effektiver zu erachten, finde ich schon ein bisschen mager. Da es ein seeeeeeehhhhr kleiner Betrieb ist, in dem du arbeitest, denke ich - hast du relativ wenig Chancen.
Hallo, du hast einen Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz - das heisst aber nicht auf deinen Schreibtisch, deinen Stuhl, deine Zeiten etc - es sei denn, im Arbeitsvertrag steht das ausdrücklich drin. Bei dir bleibt ja sogar die Zeitverteilung völlig offen - da liegt es im Direktionsrecht des AG, dir Arbeitszeiten zuzuweisen nach betrieblicher Notwendigkeit. Vielleicht ist es ja für den Betrieb wirklich sinnvoller, wenn du an 4 Tagen je 2 Stunden arbeitest. Die Grenze wird da erst bei Mobbing gezogen. Bei der Betriebsgöße hast du auch keinen Kündigungsschutz, so dass du entweder selbst kündigen musst, wenn dir die Zeiten nicht passen oder aber der AG dir kündigt. Gruß, Speedy
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