Mitglied inaktiv
also ich bin noch bis 25.03.09 in elternzeit. muss am 26.03.09 wieder anfangen mit arbeiten. habe meine kündigung zum 31.03.09 bekommen geht das??? ![]()
Ich kenn mich da nicht aus, aber das ist doch NACH der Elternzeit, oder? dann geht das, fürchte ich... Gruß Annette
Nein das geht nicht. Die Kündigung kann frühestens am ersten Arbeitstag nach EZ ausgesprochen werden zu den DANN geltenden Fristen. Außer: die Aufsichtsbehörde hat zugestimmt. Ich würde also nach der Zustimmung der Aufichtsbehörde fragen und hilfsweise die Kündigung gleich als unwirksam zurückweisen. Gute Nerven und viele Grüße schickt Désirée
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Boah, diese AG, sie probieren es immer wieder!! Sofort zum Anwalt und Widerspruch einreichen, ansonsten hast Du die Kündigung angenommen. Deine Frist ist nur 3 Wochen. Im Moment bist Du eh noch vor einer Kündigung geschützt. Also lass Dich nicht veräppeln. Wie lange bist Du in der Firma? Dann bekommst Du sogar noch Geld von denen! cih habe es gerade hinter mir, bekomme eine fette Abfiundung etc. Wenn Fragen, gerne per Mail. lg
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