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Kündigung schreiben??? Bitte wichtig

Kündigung schreiben??? Bitte wichtig

Mitglied inaktiv

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Hallo In dem Arbeitsvertarg meines Mannes steht er hat die gesetztliche Kündigungsfrist. (das heißt laut Internet googeln 4 Wochen) Dann können wir doch die Kündigung für den 15.05 ausschreiben. Oder muss man immer auf den Monatsende warten???? Und wie schreib ich in die Kündigung das er gerne seinen rest Urlaub und Überstunden ausbezahlt haben möchte. Oder muss man auch anbieten den Urlaub noch in Anspruch zu nehmen?? Danke schon mal


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Hallo, schau mal unter http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm. Da stehts eigentlich recht ausführlich. Es kommt sehr auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Vertrag bzw. Tarifvertrag an. Wenn die gesetzliche Frist gilt, dann: "Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, so sind nach § 622 Abs. 1 BGB Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt unter Einhaltung der Grundkündigungsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Monatsende zu kündigen. (Ausnahme: Probearbeitsverhältnis, siehe unten 8.)." Wegen des Urlaubs und der Überstunden würde ich erstmal freundlich nachfragen. Normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Urlaub zu gewähren, und einen Anspruch auf Auszahlung hat man zumindest nach meiner Kenntnis nur, wenn betriebliche Gründe die Inanspruchnahme verhindert haben. LG, Sabine


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Leider funktioniert die Seite nicht :( Könnte ich es so in die kündigung schreiben? Ich bitte um gewährung meiner zustehenden Überstunden und mein Restanspruch meines Jahresurlaubs.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab bei Google einfach"gesetzliche kündigungsfrist" eingegeben, ist der zweite Treffer. Vielleicht gehts dann ?! Du kannst das sicher in die Kündigung schreiben, aber einen Rechtsanspruch hat dein Mann da eher nicht. Wenn das Verhältnis zu seinem Chef nicht völlig dahin ist, würde ich lieber erstmal das Gespräch suchen. LG, Sabine


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http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Hallo, das regelt §622 BGB. 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Manchmal steht da drin, dass sich die Fristen für den AN verlängern, wenn sie sich auch für den AG verlängern. Die Fristen für den AG findest Du auch in dem o.g. Link. Einen Anspruch auf Auszahlung hat der nicht. Die Auszahlung ist einem AG auch dann besonders nicht anzuraten, wenn der AN gleich wieder in ein Arbeitsverhältnis wechselt. Das hängt mit der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs zusammen. Ich würde das jedenfalls nicht in die Kündigung schreiben, sondern bei persönlicher Übergabe der Kündigung (das macht man anstandshalber) ansprechen. Gruß Tina