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Kündigung rechtens?? Bin verzweifelt

Kündigung rechtens?? Bin verzweifelt

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Hallo Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma. Eingesetzt bin ich in dieser Firma selbst (nicht bei einem Kunden) als kaufm. Sachbearbeiterin. Ich arbeite seit 8 Monaten dort. Seit Februar gibt es eine neue Niederlassungsleiterin, die leider nicht so ganz mit meiner Arbeit zufrieden ist. Ich finde, dass ich von meinen 2 Kolleginnen von allen Seiten mit Arbeit zugeballert worden bin. Sie meint ich bin überfordert, ich meine ich kann das alles gar nicht schaffen weil zu viel Arbeit... Sie möchte mir kündigen. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. Abmahnung habe ich keine bekommen und mir auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen. Jetzt meinte ein Bekannter das die Kündigung nicht rechtens sei. Die Stelle fällt nicht weg, soll anders besetzt werden - also keine betriebsbedingte Kündigung. Sie will mir helfen eine neue Stelle zu finden - aber wenn Sie nichts findet hab ich pech gehabt. Stehe dann auf der Straße ohne Job ohne Krankenkasse ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld und vor einem finanziellen Desaster. Mein Mann hat eine gute Arbeit aber wir sind dennoch auf das Geld angewiesen. Wir bauen unser Haus um. 1 Kind müssen wir auch finanzieren. Ich arbeite auch noch Vollzeit. Kann Sie mich wirklich einfach rausschmeisen? Vielen Dank Türkeiverrückt


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Wie viele Angestellte habt Ihr dort? Ist die Filiale eigenständig? Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass Dich beraten. Das kostet so viel nicht und lohnt sich im Zweifel auf jeden Fall. nach 6 Monaten greift der Kündigungsschutz in Deutschland bei Betrieben mit über ??? Mitarbeitern früher waren es mal 5, jetzt sinds glaube ich 10 oder umgekehrt, aber junima wirds wissen und hier mitteilen). Gruß Tina


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Rechtsbeistand holen!!!Normaleweise müssen der Kündigung 2 schriftliche Abmahnungen vorausgegangen sein viel Glück!!!!


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Es gibt hier 2 Festeingestellte interne Mitarbeiter. Für eine wietere Interne festeingestellte Mitarbeiterin gibt es keine Planstelle - da zu wenig externe Zeitarbeitsmitarbeiter. Ich bin eine Zeitarbeitsmitarbeiterin, die intern arbeitet. Wir haben zwischen 30-40 externe Mitarbeiter.


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Also da solltest Du Dir wirklich einen Anwalt nehmen und Dich informieren. Du kannst auch vorsorglich beim ARbeitsamt nachfragen. Aber wie das mit Zeitarbeitsverträgen intern extern ist und ob es da Ausnahmeregelungen gibt, da habe ihc keine Ahnung. Wärt Ihr eine eigenständige Filiale mit vier angestellten und nichts weiter, hättest Du jedenfalls nicht dne gesetzlichen Kündigungsschütz (dabei ist unerheblich, ob es Planstellen sind oder nicht, es zählen nur die Köpfe).


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Eure Firma hat weit mehr als 10 Mitarbeiter, du bist länger als 6 Monat dort. Der Kündigungsschutz greift für dich voll. Zeitarbeitsfirmen unterliegen diesen Gesetzen genau so, wie jede andere Firma! Dir könnte nur aus betriebsbedingten (z.B. Firma macht zu oder hat längerfristigen Auftragseinbruch), verhaltensbedingten (z.B. du beleidigst Kollegen, kommst ständig zu spät) oder personenbedingten Gründen (z.B. häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten) gekündigt werden. Für den ersten Fall (betriebsbedingte K.)müsste von der Firma zunächst ein Sozialplan aufgestellt und ermittelt werden, wen eine Kündigung am wenigsten schwer trifft. Das fällt also als Kündigungsgrund bei dir schon mal weg. Im zweiten Fall müsste (verhaltendbedingte K.) müsste dein Fehlverhalten dokumentiert und beweisbar sein. D.h. es müsste detalliert schriftlich festgehalten sein wann, wo und was du dir hast zu Schulden kommen lassen, welche Konsequenzen deine Vorgesetzten daraus gezogen haben (Mitarbeitergespräch, Verwarnung, Abmahnung) und welche Maßnahmen dir angedroht wurden. Damit ist dieser Kündigungsgrund in deinem Fall auch weggefallen. Der dritte Grund (personenbedingt) kommt in der Praxis eigentlich nur vor, wenn eine langwierige Krankheit mit häufigen Fehlzeiten auch für die Zukunft keine Besserung erwarten lässt (z.B. Bäcker bekommt Mehlallergie, Ärzte prognostizieren ,dass diese dauerhaft bleiben wird). Das fällt bei dir also auch weg. Andere Möglichkeiten der Kündigungen hat deine Firma nicht! Solltest du dennoch eine Kündigung erhalten, sofort (innerhalb drei Wochen) Kündigungsschutzklage einreichen! Ich gehe jede Wette ein ,dass du den Prozess gewinnst, wenn dien Firma überhaupt so dumm ist, es so weit kommen zu lassen! Alles Gute! junima


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Wo und wie reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein? Brauche ich einen Anwalt? Was kostet der Anwalt? Danke!


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einzureichen und zwar innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Du brauchst dafür nicht unbedingt einen Anwalt (Ist aber empfehlenswert, wenn du gewinnst, muss dein AG die Anwaltskosten bezahlen! Eine Erstberatung ist nicht teuer - ca. 60-80 € maximal. Sage gleich, dass du eine Erstberatung wünschst und frage,was das kostet...) In jedem Fall trägt alle sonstigen Gerichtskosten in der 1. Instanz der Staat! (Ist extra so gemacht, damit jemand, der eh' gerade seinen Job und Einkommen verloren hat, nicht allein aus finanziellen Gründen auf eine Klage verzichten muss) Wenn du erstmal keinen Anwalt nehmen willst, dann gehe direkt zum Arbeistgericht und sage, du möchtest (bitte wörtlich so!) "eine Kündigungsschutzklage gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes zur Niederschrift einreichen." Jemand setzt sich dann mit dir hin und verfasst, das was du möchtest, in "ordentlichem Juristendeutsch", so dass Formfehler ausgeschlossen sind. Das Kündigungsschreiben deines AG solltest du dazu mitbringen. Wünsche dir viel Glück! junima


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Habe einen Teil vom Satz, den du beim Arbeistgericht sagen solltest vergessen. So muss es heissen: "Ich möchte gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigungsschutzklage laut §1 des Kündigungschutzgesetzes wegen sozial ungerechtfertigter Kündigung zur Niederschrift einreichen." junima


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Solltest du Mitglied in der Gewerkschaft sein, kannst du dir dort Rechtsbeihilfe suchen. Die vertreten dich vor Gericht und das kostet dich auch nichts. So war es zumindest bei mir, da du das ja schon über die Mitgliedsbeiträge machst.


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Vielen Dank! Noch habe ich nichts schriftliches - kann dann ja auch nur mal Arbeitsgericht erwähnen und abwarten was passiert... Hoffe ja wirklich meine Chefin sucht mir was anderes wie versprochen...


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das mit den Kosten in der ersten Instanz ist nicht ganz vollständig. Zuerst wird ein Gütetermin anberaumt. Zu dem trägt jeder seine Kosten selbst. Kann man die Kosten nicht selbst bezahlen, so muss man Prozesskostenbeihilfe beantragen. hat man eine Rechtsschutzversicherung, muss man vor der Klage den Anwalt darüber informieren (eigentlcih vor Erstberatung nach Kündigung), der dann die Kostenübernahme bei der Versicherung beantragt. Aber auch wenn die Kosten nicht übernommen werden, ist eine Kündigungsschutzklage immer empfehlenswert, zumal auch das arbeitsamt prüft, ob der AN alles getan hat, um seine Stelle zu behalten. Gruß T.


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Für Verfahren vorm Arbeitsgericht gilt immer auch das Gerichtskostengesetz. Und zwar insbes. §2, Abs.2;3 u.4 Wie unfair wäre das denn auch: Ein AG kündigt völlig rechstwidrig und der Arbeitnehmer darf dann auch noch die Kosten dafür mitbezahlen seine verletzten Rechte einzufordern? Was den Gütetermin angeht, so schlagen Gerichte häufig einen solchen vor, es ist aber keine Seite verpflichtet, auf diesen Vorschlag einzugehen. Im Fall, wie er hier geschildert wird, sähe ich bei der Arbeitnehmerin dazu auch keine Veranlassung. Den Prozess kann sie nur gewinnen. Eine Güteverhandlung machte für sie nur Sinn, wenn das AG-seitige Angebot arbeitsperspektivisch und finanziell (z.B. hervorragendes Zeugnis, Kostenübernahme für eine professionelle Arbeitsvermittlungsagentur, und das Güteverfahren, Abfindung ) erheblich über das hinaus gehen würde, was ihr das Arbeitsgericht ohnehin zuspräche... junima


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...kann man IMMER gekündigt werden. Nur die fristlose Kündigung muss verhaltens- oder betriebsbedingt begründet sein und der verhaltensbedingten muss eine Abmahnung voraus gehen. Aber bei Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kann jederzeit gekündigt werden. LG


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Was du sagst, gilt nur für Firmen die weniger als 10 Beschäftigte haben! Ansonsten gilt immer und uneingeschränkt das Kündigungsschutzgesetz, dass bei einem Beschäftigungsverhältnis, das länger als 6 Monate besteht, eine arbeitgeberseitige Kündigung NUR noch aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen zulässt!