Mitglied inaktiv
bin ja noch in elternzeit (eigentlich bis oktober ) aber ich möchte bei meinem arbeitgeber vorzeitig kündigen. so zu ende märz. jetzt weiss ich gerade gar nicht wie ich das formulieren muss. helft mir mal: sehr geehrte fr......... hiermit möchte ich zum 31. märz mein arbeitsverhältnis bei ihnen aus persönlichen gründen vorzeitig beenden. ich hoffe auf ihr verständnis und bitte sie um die zusendung meines arbeitszeugnisses. mfg......bla bla bla ist das so ok, oder fehlt da was??? lg nina
Das Schreiben kannst Du so aufsetzen. Allerdings hast Du in der Elternzeit 3 Monate Kündigungsfrist, kannst also frühestens noch zum 31.05. kündigen. Während der Elternzeit besteht eine gesonderte Kündigungsfrist, nicht die aus dem Arbeitsvertrag.
Hallo Zusammen. Kündigung INNERHALB der EZ ist so, wie im Vertrag vorgesehen oder gesetzlich geregelt. Nur zum ENDE der EZ beträgt sie 3 Monate. Viele Grüße Désirée
Ups, sorry, dann hatte ich es nur noch halb in Erinnerung. :-)
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