Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vor 4 Wochen eine neue Arbeitsstelle angetreten (kfm. Angestellte) mit 3 Monaten Probezeit. Nun könnte ich eine andere, für mich persönlich bessere, Stelle bekommen. In meinem derzeitigen Arbeitsvertrag steht: "Es wird ausdrücklich vereinbart, daß auch während der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 3 Tagen zulässig ist." Nun meine Frage: ich war immer der Meinung, in der Probezeit hätte ich als Arbeitnehmer das Recht von heute auf morgen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Muß ich mich an die Frist von 3 Tagen halten? Grüße, Liteon
Also naja, was sind schon 3 Tage? Ich kenne einige, die haben in der PZ gekündigt und haben sich dann einen Krankenschein geben lassen, fand ich jetzt nichgt so toll. Und 3 Tage ist doch ein Klacks....
Du hast eine vertragliche Vereinbarung ueber 3 Tage unterschrieben und daran wuerde ich mich auch halten, wenn es irgend moeglich ist.
Ich würde auch sagen, das drei Tage echt noch human sind, ich kenne zwei Wochen.... Aber ich würde mich auch dran halten, man sieht sich immer zwei mal im Leben, somit würde ich sauber aus der Sache rausgehen wollen...vielleicht kannste mit dem Chef sprechen, was er für eine Meinung hat, aber am Ende ist er der Entscheidungsträger und er kann eben verlangen, das Du die drei Tage noch dableibst....
Hi, wenn 3 Tage vereinbart sind, gelten auch 3 Tage - Individualvertrag geht vor, solange er nicht nachteilig für den AN ist. 3 Tage sind ein Klacks und beim neuen AG musst du ja bestimmt auch nicht morgen schon anfangen... Gruß, Speedy
Hi also ich kenn auch nur 2 Wochen.... Von daher ist das doch ok? Alles Gute und viel Erfolg im neuen Job Roxy
auch wenn du für 3 tage untrerschrieben hast ist das Rechtswiedrig .sie dürfen dich nach 3 tagen nicht einfach so rausschmeißen.
...innerhalb der Probezeit darf eine beliebige Kündigungsfrist vereinbart werden, solange der AG nicht besser als der AN gestellt ist. Gruß, Speedy
fürs antworten.
Die Situation ist ein wenig komplizierter, als ich hier schreiben wollte/könnte.
Mir ging es nur darum, ob ich die 3 Tage zwingend einhalten muß oder von heute auf morgen gehen kann.
Danke nochmals ![]()
Falls wirklich besondere Umstaende vorliegen, dann guck doch mal ob du nicht eine Grundlage fuer eine fristlose Kuendigung hast ("ausserordentliche Kuendigung).
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