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Kündigung in der Probezeit wegen SS

Kündigung in der Probezeit wegen SS

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Hallo, weiß jemand zufällig, ob man in der Probezeit aufgrund einer Schwangerschaft gekündigt werden kann/darf bzw. nicht übernommen wird? Ich würd mir nämlich gern ne neue Stelle suchen, versuche aber eigentlich gerade Schwanger zu werden. Ab wann muß ich denn dem neuen Arbeitgeber bescheid geben? Ich bin Krankenschwester und werd nach TVÖD bezahlt (weiß nicht ob das was zu sagen hat). Danke schon mal fürs Antworten... LG Steffi


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Hallo Romina, durchaus steht es dem arbeitgeber frei dich nach der Probezeit nicht zu übernehemen wenn du schwanger bist... es würden ja für ihn daraus nachtteile enstehen. In der heutigen Lage und dem personalstand musst du damit rechnen das es so sein wird. Ich würde dir empfehlen noch im alten job schwanger zu werden und dann dir vielleicht später nen neuen job zu suchen, oder erst mal die probezeit abzuwarten im neuen job. Allerdings sehe ich das bei uns erstmal zeitverträge gegeben werden nach probezeit und wir hatten ne gute ex.schwester die in dem befristeten vertrag schanger wurde und nun keine verlängerung bekommen hat.... Ich weiss ja nicht wo du arbeitest aber bei uns im KH ist das leider so. So bauen die das Personal ab ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen....


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auch in der Probezeit. Du kannst während der Probezeit aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden, sobald Du die Schwangerschaft bekannt gibst (das kannst Du bei einer Kündigung sogar noch bis zu 14 Tage später bekannt geben). Ein befristeter Vertrag jedoch läuft aus, wenn er nicht verlängert wird und es wird auch kein unbefristeter daraus, wenn man schwanger ist. Deswegen bekommen Frauen ja vorwiegend befristete Verträge wenn sie im "gebärfreudigen" Alter sind. Gruß Tina


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klar greift der Mutterschutz dort aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Die werdene Mutter nach der Probezeit zu übernehmen.auch wenn der Vertrag befristet ist brauch der arbeitgeber den vertrag nicht zu verlängern.Allerdings kann ich dir noch ein nderes beispiel geben.In meiner Ausbildung haten nach 6 Monaten 4 leute das Probeexamen nicht bestanden, diejenige die echt am schlechtesten war(nur 5 und 6) sagte 2 tage nach ausprechen der "Nichtübernahme" das sie schwanger sei,nach prüfen der gesamtsituation wurde sie wieder zurückgenommen.zwar ging sie dann trotzdem während der schwangerschaft (hatte immer nen gelben dann Mutterschutz und erziehungsurlaub) aber sie wurde zurückgenommen, allerdings ist das 10,5 jahre her. heute ist alles viel strenger und enger. Überleg dir das mit jobwechsel und schwanger werden, vielleicht solltest du warten bis die probezeit überstanden ist.sonst läufst du gefahr hinterher ohne job dazustehen. Auch unser Beruf als Krankenschwester ist sozusagen , überlaufen..... Wünsche dir viel glück, tu das was du für richtig hälst lg sistafly


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Wie definierst DU Probezeit? Entweder habe ich eine Befristung im Vertrag, die auch Probezeit genannt werden kann, dann stimmt, was Du sagst. Oder ich habe einen unbefristeten Vertrag, in dem die ersten 6 Monate (oder weniger) als Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist formuliert werden (manchmal auch weniger Urlaub, geringeres Gehalt). In diesem Fall schützt eine Schwangerschaft immer vor Kündigung und da muss man auch nicth mehr "übernommen" werden. Man ist unbefristet angestellt. Gruß Tina


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Das stimmt: Sinn der Sache ist es, dass Frauen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden dürfen. Das wäre aber der Fall, wenn die Schwangerschaft Grund für die Ablehnung wäre - Probezeit hin oder her. Gruß Susanne


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Hallo ihr, also ich bin da jetzt von persönlichen erfahrungen und erfahrungen von Kollegen bei uns im haus ausgegangen. meine persönliche: nach meinen Staatsexamen habe ich erstmal nen Vertrag von 6 Monaten bekommen,wobei die probezeit auf 6 Wochen datiert war. (der vertrag war auf 6 Monate statt einen Jahr befristet,da ich ein halbes Jahr später examen gemacht habe als die anderen,da ich zum Zeitpunkt der Examina hochschwanger war und ich viele fehlzeiten hatte.) Dann bekam ich anschliessend nen Vertrag für ein Jahr danach den unbefristeten. Mir wurde gesagt,das man innerhalb der ersten 6 Wochen den vetrag ohne grosse gründe fristlos auflösen kann,danach nur mit guten Grund und Kündigungsfrist. Eine Kollegin hat nach dem examen nen Jahr bekommen.das jahr war ende august zuende. sie ist schwanger geworden und hat ende september entbunden (oder anfang oktober)Ihr Vertrag wurde nicht verlängert. so vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt da oben, aber die probleme habe ich öfters :-) hoffe ihr versteht nun was ich meine... gruss sistafly


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Da hat man Dir möglicherweise Stuss erzählt. Die hätten Dir nach dem 2. Zeitvertrag ohnehin einen unbefristeten geben müssen (man kann die Leute nicht ewig mit Zeitverträgen abspeisen). Warum man den ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung 6 Wochen lang ohne Grund kündigen dürfen soll, ist mir nicht klar. Wenn die 6 Wochen als Probezeit definiert sind, können sie dir tatsächlich kündigen, es sei denn, Du bist schwanger. Bei Deiner Freundin war es ein befristeter Vertrag. Der muss in der Tat nicht verlängert werden. Aber eine Schwangere kann während der Probezeit definitv nicht gekündigt werden. Gruß Susanne


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...oder ich habe 2 separate Verträge: einen befristeten für die Probezeit und einen durch eine separate, nach 6 Monaten zu erteilende Übernahmeerklärung bedingten unbefristeten (oder auch wieder befristeten) Vertrag, der eher eine Absichtserklärung darstellt. Auch dann würde wohl bei SS in den ersten 6 Monaten kein Anschlussvertrag zustande kommen. Gruß, Speedy


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Sobald du deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilst(und selbstwenn das am ersten Arbeitstag wäre oder sogar noch nach Vertragsunterzeichnung aber vor Arbeistsantritt), hast du Kündigungsschutz. Die Probezeit ist mit sofortiger Wirkung beendet! Das gilt immer und überall in Deuitschland für jeden Job (Also auch Teilzeit oder Minijob). Lediglich ein befristeter Vertrag läuft auch bei Schwangerschaft mit Fristende aus. Die Probezeit ist aber keine! Befristung sondern eben eine Probezeit innerhalb eines unbefristeten Vertrages!!! Wann du dem AG eine Mitteiluing über deine SS machst ist dir überlassen. Als Krankenschwester würde ich es an deiner Stelle aber zeitig tun, da du erst ab dann das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen kannst u. dein AG dich z.B. nicht mehr in Nacht- u. Schichtarbeit einsetzen darf u. du auch keine Mehrarbeit mehr leisten musst usw. junima