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Kündigung einreichen

Kündigung einreichen

Roxylady

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Hallo mein Mann hat ab Januar einen neuen Job. Nun will er morgen seinem Chef die Kündigung geben, Kündigungsfrist 4 Wochen. Muss man dann vom 29.11. 4 Wochen weiterrechnen, also zum 28.12. kündigen oder kann man auch fristgerecht zum 31.12. kündigen? Wird sowieso haarig, so dass er einen Zeugen mitnehmen wird. Sollte man trotzdem noch eine Empfangsbestätigung mitnehmen, die dann der Chef unterzeichnen soll? Falls er das nicht tut, ist ja noch der Zeuge da LG Roxy


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Natürlich kann er fristgerecht zum 31.12. kündigen - die 4 Wochen ist der MINDESTzeitraum, der eingehalten werden muss. LG Nini


Roxylady

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Hi kann er denn auch schon morgen also am 29.11 kündigen oder muss es der 30.11. sein? LG Roxy


Pamo

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Er haette auch schon letzten Monat fristgerecht kuendigen koennen. Es geht nur um die MINDESTzeit, die er sie vorher einreichen muss. Wenn die Situation schwierig ist, dann finde ich die Idee gut, sich eine Kopie des Schreibens als zur Kenntnis genommen abzeichnen zu lassen.


Roxylady

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Halli Hallo aha, meint ihr man kann das so schreiben? hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag vom xx.xx2011 begründet wurde, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.12.2011. Mein Mann wollte die Kündigung 2-fach mitnehmen und sich 1x den Empfang bestätigen lassen, wenn der Noch-Chef das nicht macht, ist ja noch der Zeuge dabei. Vielleicht ein Schreiben aufsetzen, dass er bezeugen kann, dass mein Mann danach die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen hat? LG Roxy


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Das kann er so schreiben, ein Zweizeiler genuegt. Abzeichnen lassen ist gut. Dein Mann kann sich den Eingang des Schreibens uebrigens auch im Sekretariat bestaetigen lassen, bspw. durch Eingangsstempfel und Initialen. Allerdings gibt es keinen rationalen Grund, warum der AG die Kopie nicht abzeichnen sollte, er verliert dadurch nichts. Ansonsten kann er die Kuendigung einfach zusaetzlich per Einschreiben/Rueckschein schicken. Oder aber das eingescannte Schreiben am gleichen Tag per E-Mail attachment schicken, mit einer Notiz im Sinne von "Anbei nochmal das heute von mir persoenlich bei Ihnen abgegebene Kuendigungsschreiben". Das mit dem Zeugen wuerde ich komisch finden, aber vielleicht hat dein Mann guten Grund dafuer. Wird schon nicht so schlimm werden, alles Gute!


Roxylady

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hi danke für deine Hilfe. Mein Mann arbeitet nachts als Kurierfahrer, da gibt es kein Sekretariat und da mein Mann so ne Art One-Man-Show ist, hat sein Chef gute Gründe zu behaupten die Kündigung wäre nie eingegangen, damit mein Mann weiter für ihn fahren muss. Daher auch persönlich abgeben, da die Kündigung ja bis zum 30.11 da sein muss (oder?)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Unbedingt auf fristgerechten Eingang achten! Dann soll er einen Zeugen mitnehmen. Ausserdem per E-Mail wie oben beschrieben selber den Eingang bestaetigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen zum Monatsende beim AG EINGEGANGEN sein, also in deinem Fall spätestens am 3.12. Vorher geht immer. Den Eingang musst du im Notfall nachweisen können, also entweder direkt übergeben und quittieren lassen oder nen Zeugen mitnehmen oder wenn der Chef nicht direkt erreichbar ist, nen Zeugen mitnehmen, dass die Kündigung in den Briefkasten (am .... um ... Uhr) eingeworfen wurde. Es zählt der Zeitpunkt, an dem der Chef von der Erklärung Kenntnis nehmen KONNTE, und das ist mit Einlage in den Briefkasten gewährleistet. Wann der letztlich seinen Briefkasten ausleert, kannst du ja nix für.


Tinai

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Hallo, das mit dem Zeugen würde ich lassen, aber eine Empfangsbestätigung braucht er auf jeden Fall. 4 Wochen zum 31.12. ist völlig richtig. Kündigungsfristen sind immer Mindestzeiträume! Grüße und viel Erfolg Tina


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Ich frage mich schon, wie ein erwachsener Mensch so unselbstständig sein kann.