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Krankmeldung wg. Erkrankung des Kindes

Krankmeldung wg. Erkrankung des Kindes

Mitglied inaktiv

Hallo, meine Grosse ist am Donnerstag erkrankt und ich kann deswegen nicht arbeiten gehen. Erst dachte ich na gut f. ein oder zwei Tage lass ich mich nicht krankschreiben, dann haben ich halt Mankostunden. Na aber so wie es aussieht wird sie nicht so schnell gesund und die Kleine fängt auch seit eben an krank zu werden. Ich hab mit meiner Chefin eben telefoniert und sie meinte ich soll mal bis Dienstag Zuhause bleiben, sie meinte ich soll mir eine Krankmeldung besorgen, damit ich nicht soviele Mankostunden bekomme. Wie geht denn nun sowas ab?? Geh ich Montag zum KIA und lass mir dort nachträglich von Donnerstag an eine Krankmeldung ausstellen und schick diese nun an die Krankenversicherung. Aber wieviel bekomm ich dann von der Krankenkasse bezahlt, da ich ja in der Zeit kein Lohn bekomme.... ?? LG Bianca


Mitglied inaktiv

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Der KiA stellt dir eine Bescheinigung/Krankmeldung (wie auch immer es wirklich heißen mag) aus, du reichst diese deiner KK ein. Frag deinen AG (Arbeitgeber), ob er eine Kopie davon benötigt. Die KK zahlt dir das, was du sonst auch für diese Zeit netto bekommen hättest. Zur Berechnung muss der AG eine Bescheinigung ausfüllen, darum kümmert sich aber die KK. Die Berechnungsgrundlage sind die letzten 3 Monatsgehälter vor der Erkrankung. Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken und dir damit weiterhelfen!


Mitglied inaktiv

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dass du zu deinem eigenen Arzt gehst und dir dort eine Krankmeldung holst. Das ist natürlich nicht ganz legal (weil du ja nicht krank bist) aber normal. Eine Freundin von mir war jetzt 14 Tage krankgeschrieben wegen "grippalem Infekt " damit sie mit ihrem Noro infizierten Kind zu Hause (und 3 Tage in der Klinik) bleiben konnte. Gruß Ute


Mitglied inaktiv

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wenn der arbeitgeber eine krankmeldung hat, bekommt er einen teil des gehaltes von der krankenkasse erstattet, keine krankmeldung kein geld von der krankenkasse salsa