Mitglied inaktiv
Ich bin in der 8. Woche schwanger. Derzeit habe ich einen zeitbefristeten Vertrag bis 30.06.2007, der mir aufgrund der Schwangerschaft auch nicht verlängert wird.Seit 1.1. 2007 arbeite ich Teilzeit, also 20h die Woche. Aktuell bin ich privat krankenversichert. Nun meine Fragen: 1. Wenn ich ab 1.7. arbeitslos gemeldet bin, wechsele ich dann automatisch in die gesetzliche KV ? 2. Wie hoch ist das Arbeitslosenentgelt ? Ich habe gehört ca. 60% vom Durchschnittsentgelt, weiss aber nicht von welchem Zeitraum ? 3. Elterngeld bekomme ich ab Beginn der Mutterschutzzeit, oder erst ab Geburt ? 4. Soweit ich da informiert bin, berechnet sich das Elterngeld aufgrund des Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, bei mir also 2006, da seit Januar schwanger. 5. Auch mein Mann ist privat krankenversichert, wird aber vorübergehend von Juni bis einschliesslich September arbeitslos sein, bevor er im Oktober in die Selbstständigkeit wechselt. wird unser Kind dann über mich, über meinen Mann, privat oder gesetzlich versichert ? Ich blick da echt noch nicht ganz durch... und freue mich über Antworten.- s.
Elterngeld bekommst du erst nachdem Mutterschutz. Da das Mutterschutzgeld angerechnet wird, und das Elterngeld kürzt
Wie kannst Du denn bei nur 20 Stunden in der Woche über die Betragsbemessungsgrenze kommen? Auch bei Arbeitslosigkeit mußt Du Deine Beiträge für die privater Krankenversicherung weiter selbst bezahlen. Du kommst nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung so einfach wieder rein.
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Hallo S, alle Fragen kann ich Dir auch nicht beantworten, aber ich versuchs mal... 1. Wenn ich ab 1.7. arbeitslos gemeldet bin, wechsele ich dann automatisch in die gesetzliche KV ? Ob automatisch weiss ich nicht, aber soweit ich weiss, kannst Du zurück in die gesetzliche KV. Aber ruf am besten beim Arbeitsamt und der AOK an, die müssen Dir helfen können. Zum Arbeitsamt musst Du sowieso spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses, sonst bekommst Du Abzüge im Arbeitslosengeld. 2. Wie hoch ist das Arbeitslosenentgelt ? Ich habe gehört ca. 60% vom Durchschnittsentgelt, weiss aber nicht von welchem Zeitraum ? Genau weiss ich es auch nicht.. 3. Elterngeld bekomme ich ab Beginn der Mutterschutzzeit, oder erst ab Geburt Du bekommst Elterngeld ab dem Tag der Geburt, also auch schon in den Wochen des Mutterschutzes. Ist für Frauen, die Zuschüsse zum Muterschutzgeld vom Arbeitgeber bekommen doof, weil das auf das Mutterschutzgeld angerechnet wird und daher jede (wenn nicht alleinerziehend) Elterngeld nur bis zum 1. Geburtstag durchgehend bekommt. ? 4. Soweit ich da informiert bin, berechnet sich das Elterngeld aufgrund des Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, bei mir also 2006, da seit Januar schwanger. Nein, es geht um die 12 Monate vor der GEBURT. 5. Auch mein Mann ist privat krankenversichert, wird aber vorübergehend von Juni bis einschliesslich September arbeitslos sein, bevor er im Oktober in die Selbstständigkeit wechselt. wird unser Kind dann über mich, über meinen Mann, privat oder gesetzlich versichert ? Das Kind wird bei verheirateten immer bei dem versichert, der das höhere Einkommen hat, es sei denn die Versicherung vergisst zu fragen. Vielleicht kann Dein Mann in die gesetzliche Wechseln, auch als selbständiger kann man freiwillig gesetzlich Verichert sein, aber mit den genauen Wechselbedingungen kenne ich mich nicht aus. bleibt er privat versichert, müsst ihr das Kind auch privat versichern (kostet ca. 120€ im Monat!) Aber erkundige Dich in allen Fällen bei den zuständigen Stellen, in Deutschland haben alle Regelungen so viele wenn und aber, dass wir im Forum immer nur Richtungen zeigen können... Viele Grüße und schönes Kugeln, Sabine
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