Mitglied inaktiv
Ich bin jetzt wegen meiner großen Tochter zu Hause (der Kindernotdienst hat eine Krankmeldung von Sonntag bis Dienstag ausgestellt) heute (Mittwoch) hätte ich eh Urlaub (Resturlaub - weil der Kindergarten der Kleinen umzieht). Beim TVöD werden da nicht die ersten 4 Tage bezahlt? Keiner konnte mir eine Antwort geben.
Hallo, ja, 4 Tage pro Jahr werden bezahlt (so ist es jedenfalls im TV-L, im TV-ÖD wird es genauso sein). Auch im BAT/MTArb war es schon so. Allerdings wird es bei uns so gehandhabt, dass diese Tage erst dann genutzt werden, wenn die 10 Tage pro Kind nach SGB (mit Krankengeld von der Krankenkasse) verbraucht sind (sofern da ein Anspruch auf Krankengeld ist, bei gesetzlichen Krankenkassen immer). Frag bei Deiner Dienststelle nach. Gruß, Renate
Die vier Tage bezahlte Freistellung (pro Jahr!!!, nicht jedes Mal die ersten vier Tgae) gibt es erst, wenn die 19 Tage Kinderpflegekrankengeld aufgebraucht sind...oder wenn man keins bekommt, wenn die Kinder privat versichert sind. Trini
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